Brilon. Ein 32-Jähriger aus Brilon wird wegen Besitz von und Handel mit Amphetaminen angeklagt. Es ist nicht das erste Mal, vor Gericht ist er bekannt.

Rund um den Richtertisch des Briloner Amtsgerichts war es voll am Donnerstag, 13. April: Neben Richter Sabuga saßen eine Frau und ein Mann aus dem Raum Brilon, die der Verhandlung als Schöffen beiwohnten. Dem Angeklagten wurde der unerlaubte Handel von Betäubungsmitteln in drei Fällen vorgeworfen, in zwei weiteren wurde ihm der unerlaubte Besitz derselben zur Last gelegt.

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Der 32-jährige Briloner soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in einem Zeitraum von August bis November 2021 drei mal mit Amphetaminen gehandelt haben, in zwei Fällen (zuletzt im Oktober 2022) seien in seiner Wohnung Glasbehälter mit Amphetaminen in nicht geringen Mengen sichergestellt worden. Schon in der Vergangenheit war der junge Mann mehrfach strafrechtlich auffällig, mit einschlägigen Delikten um den Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln, Betrug und Diebstahl war er 2017 bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Der Angeklagte räumte die Taten vollumfänglich ein. Sein Mandant leide selbst unter einer Rauschgiftsucht und habe diese mit dem Handel der Amphetamine finanziert, so der Rechtsbeistand Anwalt Michael Babilon. Seit Beginn des Jahres sei er darüber hinaus arbeitslos und habe kein stabiles soziales Umfeld. Die Bewährungshelferin des Briloners, die ebenfalls im Gerichtssaal anwesend war, gab an, dass der Angeklagte in den letzten vier Monaten nicht zu erreichen gewesen sei und auf Anrufe und Einladungen nicht reagierte.

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Dass der Beklagte einschlägig vorbestraft ist und in der Vergangenheit mehrere Bewährungsstrafen bekam, wirkte sich nachteilig auf das Urteil aus. Auch eine günstige Sozialprognose konnte dem 32-Jährigen aus Sicht des Gerichts nicht ausgestellt werden. Deshalb wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt, sowie zu einer Geldbuße in Höhe von 1200 Euro.