Olsberg. Das „Windenergie-an-Land-Gesetz“ sorgt für einen massiven Ausbau der Windkraftanlagen. In Olsberg sollen 40 neue Anlagen entstehen. Die Details:
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olsberg müssen demnächst ihren Beitrag zur Energiewende in Form von der Errichtung weiterer Windräder leisten. Darüber informierten Bürgermeister Wolfgang Fischer und Fachbereichsleiter Hubertus Schulte mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim politischen Stammtisch der CDU.
Nicht nur CDU-Mitglieder fanden den Weg in den Ratssaal, sondern auch andere Interessierte aus dem Stadtgebiet wollten mehr zum aktuellen Sachstand zum Thema Windenergie wissen und waren von der Bestandsaufnahme mitunter doch mehr weniger, je nach Sichtweise, überrascht.
„Windenergie-an-Land-Gesetz“ muss auf Länderebene umgesetzt werden
Momentan ist nach Auskunft von Bauamtsleiter Hubertus Schulte die Errichtung von 40 Windkraftanlagen im Stadtgebiet Olsberg geplant: 17 Anlagen nördlich von Antfeld (davon sind bereits vier genehmigt, drei befinden sich im Genehmigungsverfahren und für zehn liegen Interessenbekundungen vor), vier Anlagen auf dem Heidkopf (alle im Genehmigungsverfahren), sieben auf dem Mannstein (bereits genehmigt), bis zu fünf Anlagen im Bereich Gevelinghausen/Helmeringhausen/Elpetal (Interessenbekundungen) und bis zu sieben Anlagen bei Bruchhausen (Interessenbekundungen).
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Das von der Bundesregierung beschlossene „Windenergie-an-Land-Gesetz“ muss auf Länderebene so umgesetzt werden, indem den einzelnen Bundesländern entsprechende Flächenvorgaben gemacht werden. In Nordrhein-Westfalen sind 1,8 Prozent der Fläche für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Die genauen Flächenvorgaben für den Regierungsbezirk Arnsberg und herunter gebrochen auf Olsberg, werden in der nächsten Zeit in einer Potenzialstudie dargelegt.
Wenn in den Ländern die Flächenvorgaben nicht eingehalten werden, dürfen sie den Windenergieausbau von da an nicht mehr planerisch einschränken. Dann dürfen also im Prinzip überall im Außenbereich Windräder gebaut werden. Rechtliche Anforderungen, beispielsweise des Immissions- und Naturschutzes, müssen aber weiterhin erfüllt werden, wenn auch mit Einschränkungen.
Wichtigkeit des „Landschaftsbildes“ in den Hintergrund gerückt
Durch das neue EEG-Gesetz des Bundes ist die Wichtigkeit des „Landschaftsbildes“ in den Hintergrund gerückt, und auch die derzeit noch gültige Abstandsregelung von 1000 Metern zur Wohnbebauung dürfte fallen, erläutert Hubertus Schulte das weitere Prozedere. In der Potenzialstudie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) wird ausgeführt, dass das Zubau-Potenzial der Windenergie sich in NRW auf die weniger dicht besiedelten Regionen des Landes konzentriert. Größere Potenziale befinden sich im Leitszenario Energieversorgungsstrategie insbesondere im Sauerland und anderen ländlichen Gebieten, z.B. Ostwestfalen.
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Der Landesentwicklungsplan (LEP) wird derzeit überarbeitet und muss spätestens bis zum 31. Dezember 2027 die geforderten Vorrangzonen für Windenergie ausweisen. Sollte das nicht gelingen, tritt auch in diesem Fall die komplette Privilegierung der Windenergie im Außenbereich ein. Auch der Artenschutzleitfaden NRW muss angepasst werden.
Letztendlich, so wurde in dem Vortrag deutlich, sind mit den genehmigten, geplanten und angefragten 40 Anlagen schon fast alle für Windenergie geeigneten Flächen im Stadtgebiet Olsberg verplant. In Frage kommen könnte evtl. noch ein weiteres Gebiet zwischen Wiemeringhausen und Niedersfeld, so die CDU Stadtverbandsvorsitzende Hiltrud Schmidt.
Nach einer kurzen Diskussion lobte sie in ihrem Schlusswort die kompetenten und detaillierten Ausführungen von Bürgermeister und Fachbereichsleiter.