Winterberg. In Winterberg kümmern sich manche Hausbesitzer nicht darum, ordentlich Schnee zu räumen. Das ist gefährlich. Es drohen empfindliche Strafen:

Der Weg über den Fichtenweg in Winterberg bis hinunter in die Innenstadt birgt an diesem vergangenen Mittwochabend so einige Hindernisse und Gefahren. Teilweise sind ganze Gehwegabschnitt mit vereisten Schnee überzogen - Sturzgefahr. In der Dunkelheit weichen deswegen viele Passanten auf die Straße aus. Ungeräumte Gehwege sind eigentlich nicht zu tolerieren, unterstreicht auch noch einmal die Pressesprecherin der Stadt Winterberg, Rabea Kappen.

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Eis und Schnee auf Gehweg in Winterberg.
Eis und Schnee auf Gehweg in Winterberg. © WP | Benedikt Schülter

Grundlage für die Straßenreinigung ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Winterberg. Hierzu zählt auch die Winterwartung. Hauseigentümer müssen nach der Satzung dafür sorgen, dass der Gehweg angrenzend an ihrem Grundstück geräumt und gestreut wird. „Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten“, so die Pressesprecherin. Bei Eisglätte besteht die Pflicht, den Gehweg zu streuen. Beginnt es nachts zu schneien genügt es, morgens zu räumen.

Fällt am Tag frischer Schnee, muss er beseitigt werden, sobald der Schneefall endet. Bei Eisglätte tagsüber muss der Gehweg umgehend gestreut werden. Die genauen Räum- und Streuzeiten sind folgende: Die Räum- und Streupflicht besteht werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 Uhr bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss bis 7 Uhr beziehungsweise 8 Uhr des Folgetages geräumt werden.

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Diese Regelungen gelten auch für Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Diese haben oftmals die Reinigung an Dritte zum Beispiel einem Hausmeisterservice zu übertragen, da sie nicht immer selber vor Ort sind. Das Vernachlässigen der Räum- und Streupflicht kann unter Umständen teuer werden. So können Bußgelder festgesetzt werden. „Noch teurer wird es, wenn ein Passant stürzt und sich dabei verletzt. Wer nicht ausreichend geräumt oder gestreut hat, muss dann mitunter Schadensersatz zahlen“, warnt Kappen. Das Winterberger Ordnungsamt kontrolliere stichprobenartig die Gehwegreinigung und bekomme natürlich auch entsprechende Beschwerden. Die Eigentümer würden dann zunächst angeschrieben und auf ihre Räum- und Streudienstpflicht hingewiesen.