Brilon/Winterberg/Arnsberg. Eine Frau aus Winterberg soll von ihrem Freund vergewaltigt worden sein. Die vermeintliche Tat liegt Jahre zurück. Kommt die Wahrheit ans Licht?
Einem 45 Jahre Mann aus dem Raum Bremen wird die Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Winterberg vorgeworfen. Der Berufungsprozess am Landgericht Arnsberg wird jetzt neu aufgerollt.
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Das erste Verfahren vor der 1. Kleine Strafkammer des Landgerichts Arnsberg war vor fast genau einem Jahr ausgesetzt worden. Ein Gutachten sollte klären, ob der Mann überhaupt dazu in der Lage war, die Tat wie in der Anlageschrift geschildert, zu begehen. Am 18. Januar beginnt der Prozess nun erneut. Es sind fünf Fortsetzungstermine angesetzt. Das Mann ist laut Aussage einer Gerichtssprecherin nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Das Urteil wird daher erste am 2. Februar erwartet.
Vor dem Schöffengericht Brilon zu Haftstrafe verurteilt
Das Schöffengericht Brilon hatte den Mann im Januar 2020 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Dagegen hatten sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Vorfall liegt mittlerweile fast zehn Jahre zurück. Im Oktober 2013 soll der Mann seine ehemalige Lebensgefährtin, mit der er neun Kinder hat, bei einem Besuch im Hochsauerland vergewaltigt haben.
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Die Anschuldigung hatte die Frau in einem gegen sie selbst laufenden anderen Strafverfahren in der Hauptverhandlung erhoben, worauf der Staatsanwalt die Ermittlungen gegen den Mann einleitete.
Ärztliches Attest vorgelegt
Im Prozess vor einem Jahr hatte der Angeklagte ein ärztliches Attest vorgelegt, demzufolge er aufgrund körperlicher Einschränkungen zu dem geschilderten Tathergang gar nicht in der Lage gewesen sei. Genau das wurde nun durch ein medizinisches Gutachten untersucht. Da das Gutachten selbst Zeit und dessen Erörterung vor Gericht zusätzliche Verhandlungstage erforderten, sah sich die Kammer im Januar 2022 außerstande, das Verfahren vor dem Hintergrund der prozessual zulässigen dreiwöchigen Pausen zwischen zwei Verhandlungstagen fortzusetzen. Jetzt, ein Jahr später, beginnt der Prozess neu.