Brilon. Um schnell einen Parkplatz zu finden, kommen viele Autofahrern auf absurde Ideen. Der Einfall dieses Autofahrers ist aber besonders frech.

Ein Autofahrer aus dem Hochsauerlandkreis wollte sich wohl die tägliche Parkplatzsuche sparen und kam dabei auf eine besonders dreiste Lösung: Er reklamierte einen öffentlichen Parkplatz an der Straße „Nieder Mauer“ in Brilon kurzerhand für sich selbst und stellte eigenmächtig ein Schild mit seinem Kennzeichen auf, um seine Besitzansprüche auch optisch zu untermauern.

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Mit diesem Schild wollte der Autofahrer andere Parkplatzsuchende an der Nase herumführen.
Mit diesem Schild wollte der Autofahrer andere Parkplatzsuchende an der Nase herumführen. © Franz Köster

Schild ist unzulässig

Dass das keine gute Lösung war, bekam der Fahrer jetzt durch das Ordnungsamt der Stadt Brilon bestätigt: „Es handelt sich bei dem Parkplatzschild um ein privates Schild, welches keinen öffentlichen Charakter hat. Dieses ist natürlich unzulässig auf öffentlichen Parkflächen“, so die Stellungnahme der Stadt auf Anfrage der WP.

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Ordnungsamt stattet Fahrer Besuch ab

Kurz vor Weihnachten bekam der Parkplatz-Besetzer daher einen unangekündigten Besuch durch die Ordnungshüter: „Das Schild wurde am Freitag (23. Dezember) nach Aufforderung durch die Ordnungsbehörde vom Aufsteller beseitigt“, teilt das Amt mit. Weitere Konsequenzen gebe es nicht.

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