Meerhof/Münster. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hebt ein Arnsberger Urteil zugunsten des Nabu auf. Was das für Marsberg bedeutet.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) hat am Dienstag, 29. November, ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg aufgehoben. Damit dürfen in Marsberg-Meerhof insgesamt elf Windräder gebaut werden. Geklagt hatte im Jahr 2018 der Naturschutzbund (Nabu) gegen den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde, weil der Bau der Windräder gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsgebot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen würde. Rotmilan, Mornellregenpfeifer und Wiesenweihe wären durch den Bau der Windräder bedroht gewesen.

Urteil wird einkassiert

Das sah das Oberverwaltungsgericht anders und kassiert das Urteil nun vier Jahre später wieder ein. Eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen. Dagegen kann der Nabu noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Dem Gericht ist es wichtig zu betonen, dass zwischen dem Arnsberger Urteil und der Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht einige Zeit vergangenen ist und der Windkraftbetreiber in der Zwischenzeit noch mehrfach einige Unterlagen nachreichen konnte, die den fünfköpfigen Senat davon überzeugt hätten, dass am Baustandort kein faktisches Vogelschutzgebiet vorliegen würde, so Gerichtssprecher Dirk Rauschenberg. Im Urteil des Arnsberger Gerichtes hieß es damals noch: „Ein ausreichendes System zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen, sog. „Monitoring“, sei nicht geschaffen worden“.

Betreiber ist mit Urteil hochzufrieden

Michael Flocke ist hochzufrieden mit dem Urteil: „Es wurde endlich Recht gesprochen“, sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung.
Michael Flocke ist hochzufrieden mit dem Urteil: „Es wurde endlich Recht gesprochen“, sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung. © WP | Jana Naima Schopper

Das Vogelmonitoring stellt fortlaufend aktuelle Informationen zur Bestandsentwicklung von Brutvögeln und rastenden Wasservögeln bereit. Dieser Vorbehalt konnte vom Windkraftanlagen-Betreiber Michael Flocke offenbar ausgeräumt werden. Der ist mit dem Urteil hochzufrieden: „Es wurde endlich Recht gesprochen“, so seine Stellungnahme gegenüber der WP. Weil noch weitere Absprachen mit den Anlagenherstellern getroffen werden müssten, ginge der bereits vor vier Jahren begonnene Bau der Windräder noch nicht sofort weiter. Allerdings „so schnell wie möglich“, kündigt Flocke an.