Brilon. Ein Großvater soll seine Enkeltochter sexuell missbraucht haben. Der Prozess sollte am Amtsgericht Brilon starten, doch dann kam alles anders.

Ein Prozess vor dem Amtsgericht Brilon gegen einen Mann, der seine Enkelin missbraucht haben soll, ging am Donnerstag, 17. November, schnell zu Ende. Weil die Sachverständige, die die Aussagen des mutmaßlichen Opfers überprüft hatte, wegen Krankheit nicht aussagefähig war, wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben.

Aussage gegen Aussage

Häufig kommt eine solche Gutachterin in einem Prozess zum Einsatz, wenn ein Gericht nicht über ausreichende Sachkunde verfügt, um bewerten zu können, ob eine Aussage auf einem wahren Erlebnis bzw. einer eigenen Erlebnisbasis beruht oder nicht. Gerade bei Sexualdelikten kommt es häufig vor, dass es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Situationen handelt, also wenn keine anderen Beweismittel als die Zeugenaussage vorliegen.

Lesen Sie auch:Rätselhafter Patient: Klinik Marsberg hilft Mann (83)

Mehrere Zeugen geladen

Als Zeugen waren an diesem Prozesstag die Mutter, Schwester und das mutmaßliche Opfer geladen. Auch die Ehefrau des Angeklagten wurde kurzfristig als Zeugin berufen, weil sie sich zu einem der fraglichen Tatzeitpunkte nach Aussage des Verteidigers im selben Raum mit dem Angeklagten aufgehalten haben soll.

Lesen Sie auch:HSK soll Groß-Energieerzeuger werden: SPD stellt Ökoplan vor

Weil der Angeklagte im Jahr 2004 zwei Hirninfarkte erlitten hat, beantragte der Verteidiger ein medizinisches Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des mutmaßlichen Täters. Er selbst hätte den Angeklagten als stur erlebt, häufig hätte die Ehefrau für ihn die Rolle eines Übersetzers einnehmen müssen. Hierfür reichte er ein Attest eines in Brilon angesiedelten Arztes an. Zwar gab der Richter dem Wunsch des Verteidigers statt, ließ aber durchblicken, dass er nur die Aussage eines Klinikarztes für glaubwürdig genug hielte, damit ein vom Gericht beauftragter Amtsarzt die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten prüfen wird. Für die Beibringung des Gutachtens hat der Angeklagte nun vier Wochen Zeit. Der Prozess wurde ohne Vernehmung der Zeugen beendet.