Hochsauerlandkreis. Zum 1. September 2022 kommt das E-Rezept. Was ändert sich für Patientinnen und Patienten? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Zum 1. September ist es so weit: Nach und nach wird das klassische rosafarbene Papierrezept durch das elektronische Rezept, das E-Rezept, ersetzt. Auch im Hochsauerlandkreis geht es dann los: „Für die Patientinnen und Patienten ändert sich nicht viel am Ablauf. Nach wie vor erhalten sie in der Arztpraxis ein Rezept, das sie dann in ihrer Apotheke vor Ort einlösen können, nur eben auf digitalem Wege“, sagt Apotheker Jürgen Schäfer, Sprecher der Apothekerschaft im Altkreis Brilon.
Wie funktioniert das E-Rezept?
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Und so funktioniert das Empfangen und Einlösen von E-Rezepten: Ärztin oder Arzt verordnet ein Medikament. Die Rezeptdaten werden nun elektronisch zusammengefasst und abgelegt, und zwar auf einem sicheren Server. „Patientinnen und Patienten erhalten dann nicht mehr das bislang verwendete rosa Rezept, sondern einen digitalen Schlüssel für die Rezeptdaten, den sie mit ihrem Smartphone empfangen können“, erklärt Schäfer. „Dieser Schlüssel kann dann im nächsten Schritt an die Apotheke vor Ort übermittelt oder dort vorgelegt werden, damit diese die Rezeptdaten einsehen, verarbeiten und schließlich die verordneten Arzneimittel abgeben kann.“ In der Anfangsphase ist davon auszugehen, dass die meisten Patientinnen und Patienten den digitalen Schlüssel in der Arztpraxis als Papierausdruck erhalten und in der Apotheke vorlegen – denn auch dieser Weg ist möglich. Der Grund hierfür liegt in den hohen technischen Hürden für die Nutzung des App-Weges. „Hier sind aber derzeit einfachere, alternative Wege in der Umsetzung“, so Jürgen Schäfer.
E-Rezept: Was sind die Vorteile?
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Mit dem E-Rezept soll die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten optimiert und sicherer gestaltet werden – und komfortabler. Der digitale Schlüssel des Rezeptes lässt sich nämlich demnächst auch vorab an die Stammapotheke oder eine andere Apotheke vor Ort in der Nähe schicken. „Wenn die Patientinnen und Patienten dann zu uns kommen, kann das Medikament schon zur Abholung bereitliegen“, so der Apotheker. Und wer nicht selbst in die Apotheke kommen kann, hat die Möglichkeit, den Rezept-Schlüssel kurzerhand an Angehörige zu übermitteln oder auch den Botendienst der Apotheke zu nutzen. „Natürlich können Patienten auch einfach weiterhin direkt in der Apotheke den Schlüssel auf Ihrem Smartphone vorzeigen, um ihre Verordnung einzulösen“, zeigt Schäfer die Vorteile der digitalen Verordnung auf.
Was brauchen Patienten für das Einlösen von E-Rezepten?
Für das Empfangen und Verwalten von E-Rezepten gibt es die offizielle, kostenlose und werbefreie App „E-Rezept“. „Patientinnen und Patienten können sich diese App herunterladen. Vor der ersten Nutzung muss diese dann noch freigeschaltet werden“, führt der Apotheker aus. Dazu werden die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN der Krankenkasse benötigt. Wenn etwas nicht klappt, sind die Apotheken gerne unterstützend für die Patienten da, unterstreicht Jürgen Schäfer: „Weitere Fragen zur Einführung des E-Rezeptes beantworten die Mitarbeitenden in den Apotheken gerne.“
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Was mache ich ohne Smartphone?
Auch wer kein Smartphone nutzt oder es nicht für medizinische Daten nutzen möchte, wird selbstverständlich weiterhin seine Medikamente in der Apotheke erhalten: „Der Schlüssel für den digitalen Rezept-Datensatz kann in der Arztpraxis auch ausgedruckt und dann in der Apotheke eingelesen werden“, erklärt der Apotheker. Egal ob mit Smartphone oder Papierausdruck in der Hand, auf eine Sache können sich die Patienten in der Apotheke vor Ort verlassen, ist sich Schäfer sicher: „Nach wie vor stehen die Patienten im Mittelpunkt unserer Arbeit in den Apotheken. Und dazu gehören auch im digitalen Zeitalter in jedem Falle eine individuelle persönliche Beratung und Versorgung.“