Brilon. Brilon regelt die Sportförderung neu. Eigenleistung soll bezahlt werden. In der Vergangenheit wurden bis zu 65 Euro/Stunde in Rechnung gestellt

Künftig sollen Sportvereine die Eigenleistungen ihrer Mitglieder mit 12 Euro ansetzen und sich von der Stadt erstatten lassen können. Das sehen die neuen Richtlinien für die Sportförderung vor - die wurden allerdings sowohl im Haupt- und Finanzausschuss wie auch im Rat kontrovers diskutiert. Deshalb soll das Thema bis zur Ratssitzung im Juni noch einmal mit dem Vorstand des Stadtsportverbandes abgeklärt werden. Eigentlich sollte es auf Vorschlag der Verwaltung nichts geben.

Fisch: Weniger Maßnahmen oder mehr Geld in den Topf

Im Haupt- und Finanzausschuss hatte sich die CDU gegen die Bezahlung von Eigenleistung ausgesprochen: Wenn die Stadt auch für Arbeitseinsätze der Vereinsmitglieder Geld zur Verfügung stelle, seien - so CDU-Sprecher Eberhard Fisch - „in Summe weniger Maßnahmen möglich oder wir müssen den Fördertopf aufstocken“. SPD-Ratsherr Christoph Stein dagegen sah in dem Entgelt einen Anreiz für mehr Engagement im Verein: „Es kommen doch immer weniger Leute runter vom Sofa.“

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Bisher ist die Vergütung von ehrenamtlichem Hand- und Spanndienst in den Sportförderungsrichtlinien nicht festgeschrieben, allerdings - so die Verwaltung auf Anfrage der WP - seien in der Vergangenheit bis zu zehn Euro pro Stunde als „anerkennungsfähige Eigenleistung anerkannt“ worden.

Auf 15 Prozent der Projektkosten gedeckelt

Es sei, weiß Ratsherr Heinz-Gerd Gehling, (SPD) vorgekommen, dass Vereine bis zu 65 Euro pro Stunde für Eigenleistung beantragt hätten, um die Kosten hochzutreiben und eine maximale Förderung zu erhalten. Das, so Gehling - er ist Vorsitzender des TuS Union Scharfenberg und gehört dem Stadtsportverbandsvorstand an - eine „schamlose Ausnutzung“ gewesen.

Aus den Richtlinien

Sportvereine, die von der Stadt Fördermittel beantragen, müssen nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung ihres Projektes gesichert ist, alle externen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind und auch eine „angemessene“ Beteiligung an den Kosten gegeben ist.

Je nach Höhe des Zuschusses muss eine geförderte Sporteinrichtung fünf bis 25 Jahre dem Verwendungszweck erhalten bleiben; andernfalls ist das Geld zurückzuzahlen.

Diese Ansätze, so die Verwaltung in ihrer Antwort weiter, seien in der Vergangenheit „selbstverständlich gekürzt“ worden, und zwar auf eben jene maximal zehn Euro. „Eigenleistung“ sind Arbeiten, die Vereinsmitglieder zum Beispiel beim Umbau, bei der Erweiterung oder der Reparatur von vereinseigenen Sportanlagen erbringen. Dabei wird die Vergütung gedeckelt. Geld soll es künftig bis zu einer Höhe von 15 Prozent der Kosten für die jeweilige Maßnahme geben. Vereinsmitglieder aus dem Handwerkerbereich stellen ihre Arbeit in Rechnung.

„Klarstellung geboten“

Die Verwaltung hatte im November dem Schul- und Sportausschuss eine Änderung der seit 2017 gültigen Sportförderungsrichtlinien vorgelegt. Es sei bezüglich der „eine Klarstellung geboten“. Unter Punkt 3.4.7 wurde die ehrenamtlichen Tätigkeiten unter die „nicht zuschussfähigen Maßnehmen“ subsumiert. „Der Stadtsportverband“, so die Verwaltung damals, „unterstützt die Entscheidung“. Das hatte der Ausschuss aber einstimmig abgelehnt und stattdessen die Verwaltung beauftragt, „gemeinsam mit dem Stadtsportverband eine neue Beschlussvorlage“ zu diesem Thema zu erarbeiten.

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Nachdem es im Haupt- und Finanzausschuss Irritationen gegeben hatte, inwieweit der Vorstand des Stadtsportverbandes bisher überhaupt in das Thema eingebunden ist, soll nun - so Bürgermeister Dr. Bartsch - bis zur Ratssitzung am 23. Juni „eine einvernehmliche Stellungnahme“ des Stadtsportverbandes „eingefordert“ werden.