Winterberg. Seit kurzem gelten auch in Winterberg die neuen Coronaregeln. Dabei könnte eine Verordnung Arbeitnehmer stark verärgern:

Die Corona-Quarantäneregelungen sind seit Kurzem neu festgelegt worden. Darauf weist die Winterberg Touristik und Wirtschaft in ihrem wöchentlichen Newsletter hin. Fünf Tage müssen infizierte Personen nun in die Isolation. Wer am fünften Tag ein negatives Testergebnis aus der Bürgerteststelle oder einen negativen PCR Test vorlegen kann, darf die Isolation beenden. Ohne Testnachweis dauert die Isolation zehn Tage.

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Empfehlungen Menschen mit Infizierten im Haushalt

Es gelten weiterhin besondere Regelungen für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dort gilt für infizierte Personen ein Tätigkeitsverbot. Um die Arbeit dort wieder aufnehmen zu können, muss sie 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen Schnelltest von einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test nachweisen.

Eine Quarantäne für Kontaktpersonen, die mit einer infizierten Person im gemeinsamen Haushalt leben, entfällt. Es wird aber vonseiten der NRW-Landesregierung empfohlen, fünf Tage lang „engen Kontakt“ zu vermeiden und im Homeoffice zu arbeiten.

Teststelle am Oversum im vergangenen September. Die Drive-In-Teststelle ist einer normalen Testeinrichtung gewichen.
Teststelle am Oversum im vergangenen September. Die Drive-In-Teststelle ist einer normalen Testeinrichtung gewichen. © Jutta Klute | foto: Jutta klute

Das ärgert Arbeitnehmern

An fünf Tagen in der Woche ist Bürgerteststelle am Oversum weiterhin aktiv. 2.300-mal seien im April Schnelltestungen vorgenommen worden. Im ersten Quartal sei die Bürgerteststelle insgesamt 18.800-mal aufgesucht worden. Zusätzlich wurden viele Testungen in den weiteren Teststellen durchgeführt. Öffnungszeiten und Testangebote aller Bürgerteststellen und Arztpraxen sind auf der Infoseite winterberg.de/testzentrum verzeichnet.

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Übrigens: Eine direkte Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten einen kostenfreien Schnelltest anzubieten, besteht gemäß Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr. Allerdings kann es in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Voraussetzungen geboten sein, einen Test pro Woche kostenfrei anzubieten.