Hochsauerlandkreis. Die Meldefrist für die einrichtungsbezogene Impfpflicht endet. Wie viele Mitarbeiter sind nicht immunisiert? Zahlen aus den zwölf HSK-Kommunen:

Beschäftigte in Kliniken oder Heimen dürfen künftig noch tätig sein, wenn sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Nach Angaben des Gesundheitsamts im Hochsauerlandkreis sind bislang (Stand: 29. März 2022) 333 Personen aus 101 Einrichtungen an das HSK-Portal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemeldet worden. Sie schlüsseln sich folgendermaßen nach Kommunen auf:

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  • Arnsberg:19 Einrichtungen 58 gemeldete Personen
  • Bestwig: 3 Einrichtungen 15 gemeldete Personen
  • Brilon: 12 Einrichtungen 33 gemeldete Personen
  • Eslohe: 2 Einrichtungen 3 gemeldete Personen
  • Hallenberg: 1 Einrichtung 2 gemeldete Personen
  • Marsberg: 8 Einrichtungen 31 gemeldete Personen
  • Medebach: 2 Einrichtungen 9 gemeldete Personen
  • Meschede: 7 Einrichtungen 36 gemeldete Personen
  • Olsberg: 25 Einrichtungen 37 gemeldete Personen
  • Schmallenberg: 14 Einrichtungen 34 gemeldete Personen
  • Sundern: 4 Einrichtungen 7 gemeldete Personen
  • Winterberg: 4 Einrichtungen 17 gemeldete Personen

Außerhalb des Hochsauerlands wurden weitere 51 impfpflichtige Personen gemeldet. Grund: Den Meldungen liegt örtlich nicht der Wohnsitz der Betroffenen sondern der Sitz der Einrichtung zugrunde. Daher gibt es auch Meldungen über Personen, die außerhalb des HSK wohnen.

Wie geht es weiter?

Die Einrichtungen und Unternehmen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Immunitätsnachweis seit 16. März zu melden. Die Frist läuft am 31. März ab. Laut Infektionsschutzgesetz werden jetzt und nach Ablauf dieser Frist im ersten Schritt alle gemeldeten Personen angeschrieben und aufgefordert, dem Gesundheitsamt entsprechende Nachweise vorzulegen. Sofern ärztliche Zeugnisse vorgelegt werden, nach denen eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, werden diese auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Die Arbeitgeber werden am Ende des gesamten Verfahrens seitens des Gesundheitsamts über das Endergebnis der Entscheidung – also ob ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird oder nicht – informiert.

AfD will im HSK Impfpflicht aussetzen

Die AfD im HSK-Kreistag fordert in einem Antrag zur Sitzung des Kreistags am Freitag, 1. April (15 Uhr, Konzerthalle Olsberg), die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Hochsauerlandkreis auszusetzen. „Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen stellt einen Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG dar, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar ist. Um verhältnismäßig zu sein, muss eine Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein. Diese Kriterien sind derzeit bei einer einrichtungsbezogenen Pflicht zur COVID-19-lmpfung nicht erfüllt“, heißt in dem Dringlichkeitsantrag.

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In der Vorlage zur Sitzung lehnt die Verwaltung ab, sich mit dem Thema überhaupt zu befassen. „Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht handelt es sich für die dafür zuständigen Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die von diesen daher zwingend durchgeführt werden muss. Eine Entscheidungskompetenz darüber, ob die Aufgabe wahrgenommen werden soll, steht den zuständigen Behörden nicht zu“, heißt es zur Begründung. Im Klartext: ein entsprechender Beschluss wäre rechtlich unzulässig