Hochsauerlandkreis. Durch geringe Laborkapazität, muss man sich bei einem positiven Schnelltest selbst isolieren. Das reicht aber nicht für ein Genesenenzertifikat:
Weil Laborkapazitäten knapp sind, will die Politik PCR-Tests von Menschen im Pflege- und Gesundheitsbereich vorrangig auswerten lassen. Wer nicht zu diesen Gruppen gehört, muss sich nun bereits zu Hause isolieren, wenn er nur ein positives Schnelltestergebnis hat. Anspruch auf ein Genesenenzertifikat hat er jedoch nicht: Dafür reicht ein positiver Schnelltest nicht aus. Darauf weist der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hin.
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PCR-Test notwendig für Genesenenzertifikat
Ein positiver Schnelltest reicht nicht aus, um in der Apotheke vor Ort ein Genesenenzertifikat zu bekommen. Darauf weist Andreas Vogd, Vorsitzender der Bezirksgruppe Hochsauerland im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hin. Die Apotheken dürften die Genesenenzertifikate nur ausstellen, wenn Kunden einen positiven PCR-Test vorlegten. Weil die Laborkapazitäten für die Auswertung der PCR-Tests knapp sind, müssen sich Bürger bereits zu Hause isolieren, wenn sie nur einen positiven Schnelltest haben.
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„Apothekenteams sind Hände gebunden“
Auch können sie sich mit einem Schnelltest aus einer Quarantäne freitesten. Um ein Genesenenzertifikat zu erhalten, genügt der Schnelltest allerdings nicht. „Da sind den Apothekenteams die Hände gebunden“, so Andreas Vogd. Hier sei es an der Politik, Lösungen zu finden. „Im Übrigen dürfen wir in den Apotheken vor Ort auch keine Menschen testen, die Symptome haben“, fügt er hinzu. Wer also bereits an Husten, Schnupfen oder anderen Symptomen leide, die auch für eine Covid-Erkrankung typisch sind, müsse zum Arzt gehen und dort einen Schnelltest durchführen lassen. „Wir bitten die Menschen hier um Verständnis.“