Winterberg. Vor dem Landgericht Arnsberg ist am Mittwoch der Missbrauchs-Prozess gegen einen Mann aus dem Raum Winterberg fortgesetzt worden.

In Arnsberg ist der Prozess gegen einen 54-jährigen Mann aus dem Raum Winterberg wegen des sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter vor dem Landgericht fortgesetzt worden.

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Mit Handschellen vor den Richter

Am Mittwochnachmittag (2. Februar) wurde der Mann erneut mit Handschellen vorgeführt. Dabei wirkte der Angeklagte sehr gelöst und suchte vor Prozessbeginn rege den Kontakt zur Briloner Rechtsanwältin Ira Katharina Nacke, die die Nebenklage und damit seine Tochter vertritt. Nachdem der Vorsitzenden Richter Markus Jäger die Verhandlung für eröffnet erklärt hatte, zog er sich mit den beiden Schöffen und dem beisitzenden Richters Daniel Immer auch direkt wieder zurück. Der Grund: Nebenklage und auch der Verteidiger des Angeklagten hatten beantragt, die Öffentlichkeit für den gesamten Prozess auszuschließen.

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Dem Antrag kam die Kammer schließlich nach. Dies sei eine „Ermessensentscheidung“, sagte Richter Jäger. Es gelte die Privat- und Intimsphäre der Minderjährigen zu schützen. Somit fand die Zeugenvernehmung einer Mitarbeiterin des Jugendamtes ohne Prozessbeobachter statt. Die Verhandlung soll am Mittwoch, 23. Februar, fortgesetzt werden. Ob dann schon ein Urteil gefällt wird, ist noch offen.

Polizei wertet die Handydaten des Angeklagten aus

Konkret wirft Staatsanwältin Kuni dem Mann vor, in Winterberg, in der Zeit von Mitte April bis Mitte Juni 2021, in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an seiner Tochter vorgenommen zu haben. Der zweite Verhandlungstermin war wegen der Coronaerkrankung eines Prozessbeteiligten zunächst verschoben und nachgeholt worden.

Dort war die Öffentlichkeit auch ausgeschlossen worden, um die Persönlichkeitsrechte der Tochter zu wahren. Deshalb verhandelte die Kammer an diesem Termin auch hinter verschlossenen Türen. Dabei nahmen alle Prozessbeteiligten laut dem Pressesprecher des Landgerichts, Dr. Alexander Brüggemeier, diverse Beweismittel in Augenschein. Dort habe sich der Angeklagte gegenüber der Kammer dann umfassend geständig gezeigt, sagt Pressesprecher Brüggemeier. Zudem waren zwei Polizeibeamte geladen, die über die ausgewerteten Handydaten des Angeklagten aussagten. Kinderpornografische Schriften seien dort aber nicht sicher gestellt worden, so der Gerichtssprecher.