Brilon. Paukenschlag im Briloner Hauptausschuss: Der Bürgermeister legt die Kosten für die Redezeit-Klage offen - und der CDU-Sprecher redet Klartext.

Für Redezeit-Klage von BBL, FDP und Die Linke muss die Stadt Brilon mit rund 45.000 bis 50.000 Euro Verfahrenskosten rechnen. Das teilte Bürgermeister Dr. Christof Bartsch am Abend im Haupt- und Finanzausschuss mit. Das ist jedoch noch nicht alles.

Nehme man den Aufwand hinzu, der verwaltungsintern für den Prozess angefallen sei, kommen sicher auf rund 100.000 Euro „mittelbar auf den Briloner Steuerzahler“ zu, wie CDU-Sprecher Eberhard Fisch sagte. Der Ausgang des Verfahrens sei eine „volle Breitseite gegen die Kläger“.

Wie berichtet, hatte der 15. Senat des OVG am Mittwoch in der Berufungsverhandlung unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er dazu neige, die Klage als unzulässig anzusehen und dass die Kläger bei einem Urteil damit rechnen müssten, dass ihr Begehren abgewiesen werde.

Zusicherung protokolliert

Bürgermeister Dr. Bartsch sagte Donnerstagabend im Ausschuss, dass er keineswegs, wie in der WP notiert, seine Zusage gegeben habe, seinen bereits vor zwei Jahren vorgelegten Kompromiss - zweimal fünf Minuten Redezeit im Rat, dreimal sieben Minuten in den Ausschüssen - umzusetzen, sondern diese Vorlage erneut dem Rat vorzulegen.

Wei berichtet, hatte die Klägerseite im Gegenzug zu ihrer Rücknahme der Klage die Zusicherung verlangt und auch so protokollieren lassen, dass dieser vor zwei Jahren von allen mitgetragene Kompromiss erneut dem Rat vorgelegt werde. Dass die SPD und CDU mit dem Kompromiss und dem Procedere einverstanden waren, hatte der als Zuhörer anwesende SPD-Sprecher Hubertus Weber nach einem Telefonat mit Karin Bange (CDU) dem Bürgermeister und dem Gericht signalisiert.

CDU-Sprecher: Keinen Kompromiss mehr

CDU-Sprecher Fisch sagte am Abend im Hauptausschuss, dass die Zusage von Dr. Bartsch, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen, eine „reine Goodwill-Aktion des Bürgermeisters“ gewesen sei. Er werde angesichts der auf die Stadt zukommenden Kosten der Dreimal-Sieben-Regelung jetzt nicht mehr zustimmen. Damals habe er „um Frieden zu haben und Geld zu sparen“ mitgemacht. Fisch gestern: „Die Kläger wollten eine Entscheidung. Jetzt haben sie sie.“

Vor zwei Jahren hatten CDU und SPD die fünf Ratsmitglieder von BBL, FDP und Die Linke aufgefordert, vor dieser Redezeitänderung die Klage erst zurückzunehmen. Darauf hatten die sich jedoch nicht eingelassen, sie wollten, wie es der Vorsitzende Richter am Mittwoch sagte, dieses „Faustpfand nicht aus der Hand geben“.

Daraufhin nahm die juristische Auseinandersetzung ihren Gang.

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Bei sog. Organverfahren trägt der beklagte Dienstherr bei einer Niederlage trotzdem die Verfahrenskosten der Gegenseite. Das Gericht hatte den Streitwert auf 10.000 Euro festgesetzt. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg geurteilt, dass zweimal fünf Minuten Redezeit in Ausschüssen zu wenig seien. Dieses Urteil ist jetzt hinfällig.

Angesichts der hohen Verfahrenskosten sagte Bürgermeister Dr. Bartsch im Hauptausschuss, dass er sich in seine Meinung bestätigt fühle, „solche Dinge außergerichtlich“ zu klären.