Winterberg. In Winterberg fällt der erste Schnee der neuen Ski-Saison. Diese Corona-Regeln müssen Skifahrer bei einem Besuch beachten - eine Übersicht.

  • Die Wintersport-Arena in Winterberg ist ein beliebtes Ausflugsziel für Einheimische und Touristen.
  • Besucher müssen sich an die aktuellen Corona-Bestimmungen halten. Hier eine Übersicht.
  • Auch abseits der Piste müssen sich die Besucher an Regeln halten. Wir haben sie zusammengestellt.

„Wir haben uns Donnerstagmorgen erst zusammengesetzt und geschaut, wie und wann es in Winterberg losgehen kann“, sagt Julian Pape von der Wintersport-Arena Sauerland. Denn die neue Coronaschutzverordnung erlaubt das Skifahren diesmal zu Beginn der Wintersaison und nicht erst wie im vergangenen Winter erst im März 2021. Jetzt stehen die ersten Coronamaßnahmen fest für den Start der Skisaison mit der Öffnung von zwei Liften.

Das Wochenende wird winterlich“, sagt Pape mit Blick auf seine Wettervorhersage, „Die Grundlage auf den Pisten wird gut sein, aber es ist noch schwer zu sagen, was kommt. Wir werden von Tag zu Tag schauen müssen, wie sich die Lage entwickelt.“

Skisaison kann in Winterberg beginnen

Er freut sich, dass die Skisaison nun beginnen kann und nicht erneut auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden muss, weil die Infektionszahlen einen erneuten Lockdown notwendig machen. „Es ist wichtig, dass es losgeht. Wir haben im Frühjahr bewiesen, dass es ein sicherer Sport ist unter den geltenden Maßnahmen. Da kann keiner etwas anderes sagen.“ Ihm sind keine Infektionsfälle bekannt, die es während des Wintersports in Winterberg gegeben hat.

Pape erklärt außerdem, dass die Personen so nicht Zeit in Gebäuden verbringen, sondern an der frischen Luft, wo ein Infektionsrisiko nochmals verringert wird. „Wir machen alles, damit es auch sicher bleibt, aber vieles liegt nicht in unserer Hand. Es ist schön, dass es zumindest die Möglichkeit des Wintersports wieder gibt.“ Welche Regeln mindestens gelten, können sich die Betreiber nämlich nicht aussuchen.

Die Regeln auf und neben der Skipiste

Wie das NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfrage der Westfalenpost bestätigte gilt auf Skipisten und in Skiliften die 2G-Regelung. Ein negatives Testergebnis reicht also nicht aus, um den winterlichen Aktivitäten nachgehen zu können. Ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung ist notwendig. Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Folgende Regeln gelten ebenfalls:

  • Maskenpflicht: Sowohl beim Skiverleih auch im gesamten Kassen- und Seilbahnbereich, sowie in allen Fahrbetriebsmitteln (Sesselliften, Schleppliften, etc.) ist permanent ein Mund-Nasenschutz in Form einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske zu tragen. Hierzu gibt es keine Ausnahmen. Zusätzlich ist das Tragen einer solchen Maske überall dort Pflicht, wo der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Transport in den Liften: Seilbahnen zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, daher ist das Tragen von Medizinischen Masken oder FFP2 Masken sowohl bei WintersportlerInnen als auch bei Seilbahn-MitarbeiterInnen verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt sowohl an Kassen, im Anstehbereich und während der Liftfahrt. Überall gilt die Einhaltung des zwei Meter Sicherheitsabstandes.
  • Gastronomie: In der Gastronomie gilt ebenfalls die 2G-Pflicht. Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske ist Pflicht.
  • Skiverleihe: Die Skiverleihstationen an den geöffneten Skihängen werden geöffnet sein. Empfohlen wird auch hier die Buchung über die in der Regel zur Verfügung stehenden Buchungsplattformen um Warte-, und Anstehzeiten zu vermeiden. Das tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske ist ebenfalls Pflicht.
  • Online-Tickets: Um die Anstehzeiten an den Kassen so gering wie möglich zu halten, wird empfohlen bereits vorab Tickets über einen Online-Shop zu beziehen.

Noch befinden sich die Verantwortlichen in den letzten Abstimmungen in Bezug auf die geöffneten Lifte am Wochenende und wie genau die Corona-Regeln kontrolliert werden sollen. Die Wintersport-Arena wird dazu im Laufe des heutigen Freitags Informationen bereitstellen, die unsere Leser dann auch in der Westfalenpost lesen können.