Hochsauerlandkreis. Ein Mädchen (14) aus dem Großraum Winterberg wird vermisst. Die Mutter startet einen Facebook-Aufruf. Die Polizei kritisiert sie scharf.

Ein Mädchen wird vermisst. In den sozialen Netzwerken wurde der Beitrag hundertfach geteilt. Bei facebook heißt es sinngemäß, dass die 14-Jährige aus dem Großraum Winterberg seit mehreren Tagen vermisst wird. Es folgt eine genaue Personenbeschreibung. Der Polizei ist der Fall bekannt; die Mutter des Mädchens hat offiziell eine Anzeige aufgegeben. Aber die Polizei hat bislang noch keine öffentliche Suchmeldung mit Foto des Mädchens an den Presseverteiler herausgegeben. Warum?

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Letztes Mittel Öffentlichkeitsfahndung

„Eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern ist immer das letzte Mittel, da es erheblich in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person eingreift. Erst wenn alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind und die Aufklärung auf keine andere Art erfolgversprechend ist, wird eine Öffentlichkeitsfahndung veranlasst. Daher wägen wir bei jedem Sachverhalt die genauen Umstände des Verschwindens ab. In diesem Fall haben wir uns bislang gegen eine Öffentlichkeitsfahndung entschieden.“ Das sagt Polizeisprecher Holger Glaremin auf Nachfrage unserer Zeitung.

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Die Mutter wird allerdings in dem facebook-Post deutlicher. Sie mutmaßt, dass sich ihre Tochter in Begleitung zweier junger Männer aus dem Raum Medebach/Winterberg befindet und nennt die beiden auch mit Vornamen, deren Alter und den Anfangsbuchstaben der Nachnamen. Die beiden seien „einschlägig bei der Polizei bekannt und mobil.“ Dann wird das Auto (Marke und Farbe) beschrieben und das amtliche Kennzeichen bis auf die letzte Ziffer der Autonummer genannt. Wer das Mädchen sehe oder Hinweise geben könne, möge sich umgehend bei der Polizeiwache in Winterberg oder Brilon melden, endet der Aufruf.

Prüfung auf mögliche Strafbarkeit

Die Polizei sieht private Öffentlichkeitsfahndungen kritisch. Denn durch die Nennung der Namen und des Alters der Männer, des Fahrzeugs und des Kennzeichens seien die beiden nahezu identifizierbar, so Glaremin. „Fahndungen sind Sache der Polizei! Private Fahndungsaufrufe und die Verbreitung von Behauptungen, mit denen Menschen öffentlich an den Pranger gestellt werden, können strafbar sein. Und das müssen mir hier gegebenenfalls prüfen.“ Er versichert: Die Polizei kümmere sich um den Fall, beteilige sich aber nicht an Spekulationen und Vorverurteilungen.