Hochsauerland. Haben Sie noch Ihren grauen Lappen? Alte Führerscheine haben bald ausgedient. Wann ist Ihrer dran? Im HSK stellt man sich aufs Tauschen ein:

Hätten Sie Hallenbergs Ex-Bürgermeister Michael Kronauge auf dem Foto in seinem alten Führerschein erkannt? Oder Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche? Oder WP-Redakteur Jürgen Hendrichs? Die graue Lappen haben bald ausgedient. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und einen Papierführerschein besitzt, muss sich langsam ranhalten: Diese Jahrgänge sind die ersten, bei denen die Umtauschpflicht für den Führerschein abläuft. In den nächsten Jahren sind dann alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erlangt haben, dazu aufgefordert, diese gegen eine neue fälschungssichere Chipkarte zu tauschen. Bei Inhabern von Papierführerscheinen geschieht dies anhand der Geburtsjahre, bei Scheckkarten-Führerschein zählt das Ausstellungsjahr.

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Führerschein-Tausch wegen EU-Richtlinie

Grundlage des Führerschein-Tauschs ist eine EU-Richtlinie, nach der bis zum Jahr 2033 nur noch fälschungssichere Chipkarten-Führerscheine unterwegs sein dürfen. Insgesamt betrifft das laut ADAC etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine. Wie viele „Lappen“, rosa Führerscheine oder Scheckkarten im Hochsauerlandkreis umgetauscht werden müssen, konnte die Kreisverwaltung auf Nachfrage dieser Zeitung nicht ermitteln. Bei knapp 260.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, abzüglich derer, die noch keinen oder keinen Führerschein mehr besitzen, werden auf das Straßenverkehrsamt des Hochsauerlandkreises aber unausweichlich etliche Führerschein-Wechsel zukommen.

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In manchen Fällen ist es aber auch ratsam, den Schein zu tauschen, weil die Fotos schon sehr alt sind und bei Kontrollen zu Ärger führen könnten.Hallenbergs Ex-Bürgermeister Michael Kronauge schmunzelt, ihm sei so etwas noch nicht passiert: „Warum auch, ich habe mich ja kaum verändert...“ Dabei ist er kaum wieder zu erkennen.

Kaum zu erkennen. Hallenbergs Ex-Bürgermeister Michael Kronauge.
Kaum zu erkennen. Hallenbergs Ex-Bürgermeister Michael Kronauge. © WP | WP

Seinen ersten Führerschein von 1990 kann Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche nicht mehr bieten, da er sich 1994 den Lkw-Führerschein nachtragen ließ und es einen Neuen gab. „Der bringt auf gut 27 Jahre. Und im Familien- und Freundeskreis sorgt das Foto stets für Erheiterung.“ Und was sagt die Polizei? Sprecher Holger Glaremin: „Der Fahrer sollte seine Identität im Zweifelsfall durch seinen Personalausweis bestätigen können.

In bestimmten Fällen sei der Umtausch auch vor Erreichen der gesetzlichen Pflichten schon notwendig, heißt es beim Kreis: „Insbesondere bei der Beantragung einer Fahrerkarte, eines Personenbeförderungsscheins oder eines Internationalen Führerscheins bzw. wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist.“ Zudem empfiehlt man, den Umtausch des „Lappen“ gegen die EU-Chipkarte vor Auslandsreisen, in denen man selbst einen Pkw fahren möchte.

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Fristen beachten

Doch spätestens wenn der persönliche Führerschein-Jahrgang dran ist (siehe Grafik), muss der Wechsel stattfinden. Das gilt auch für Inhaber des Chipkarten-Führerscheins, der als Nachfolger auf den rosa Schein ab 1999 ausgestellt wurde. Inhaber dieser Führerscheine müssen sich aber erst in etwa vier Jahren mit dem Tausch beschäftigen, die Frist der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 endet am 16. Januar 2026. Sinnvoll ist es, sich eine Erinnerung an den Behördengang zu hinterlegen, denn wie auch bei sonstigen Ausweisdokumenten gibt es keine offizielle Bekanntmachung oder Erinnerung an den Fristablauf.

Wer auf Nummer sich gehen will, kann schon jetzt seinen alten Führerschein beim Straßenverkehrsamt des Hochsauerlandkreises umtauschen. Einziger Nachteil eines Vorab-Tauschs wäre die befristete Gültigkeit des neuen EU-Führerscheins. Dieser muss immer nach 15 Jahren neu beantragt werden. „Durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein gehen keine Rechte verloren. Die Fahrerlaubnisklassen werden vollständig übertragen“, erklärt Kreissprecher Martin Reuther.

Diese Fristen sind zu beachten.
Diese Fristen sind zu beachten. © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Ebenso wenig erlischt die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Umtauschfrist, erklärt Polizei-Pressesprecher Sebastian Held. „Lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit und laut Bundesregierung werden dafür zehn Euro Verwarngeld fällig, wenn das im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffällt.“ Bis 2033 müssen die Beamten im Streifendienst also entweder ein gutes Gedächtnis haben oder die Fristen-Tabelle mitführen.

Termin vereinbaren

Wer seine Fahrerlaubnis beim HSK tauschen möchte, muss zum Termin bei der Führerscheinstelle einen Personalausweis oder Reisepass, den bisherigen Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto im Format 34x45 Millimeter mitbringen. Sollte der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, ist vorab eine Karteikartenabschrift von dort zu beantragen und beim Wechsel vorzuzeigen. Ganz günstig ist der Pflichtwechsel zudem nicht, im Normalfall werden 36,40 Euro fällig. „Sind beim Tausch weitere Dinge zu veranlassen, es fällt z.B. auf, dass die mittlerweile notwendige Brille eingetragen werden muss, o.a., dann kostet das je nach Einzelfall mehr“, erklärt Martin Reuther.

Aktuell muss man bei den Führerscheinstellen in Arnsberg und Brilon (in Meschede gibt es keine mehr), noch einen Termin für den Führerscheinwechsel beantragen. Das funktioniert online auf der HSK-Homepage unter www.hochsauerlandkreis.de.