Marsberg. Ein Mann rastet in Marsberg in der Wohnung seiner Schwester aus. Die Polizei kommt. Die Lage eskaliert. Er spuckt einem Beamten ins Gesicht.

Oberamtsanwalt, Amtsrichter und Verteidiger kannten kein Pardon: Eine solche Tat geht gar nicht und ist, so Verteidiger Peter Prümper aus Marsberg, „nicht zu entschuldigen und überflüssig wie ein Kropf.“ Weil sich der Angeklagte Mann aus Arnsberg der Polizei in Marsberg widersetzte, nach ihnen trat und sie bespuckte, er ausstehende Geldstrafen aus vorherigen Straftaten noch nicht bezahlt hat, brummte ihm Amtsrichter Eberhard Fisch eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf. Setzte sie aber zur Bewährung auf zwei Jahre aus.

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Damit zeigte sich der 33-jährige Angeklagte zum Ende der dreistündigen Verhandlung gestern vor dem Amtsgericht Marsberg mehr als zufrieden. Er gab von Anfang an seine Tat zu, wobei er aber auch sofort einwarf, erhebliche Erinnerungslücken zu haben. Weil er wohl unter Drogen und Alkohol gestanden habe, er aber nicht mit solchen Auswirkungen gerechnet habe. „Ich wusste nicht, ob es Wirklichkeit war oder nur ein Traum.“

Der Angeklagte zeigt sich reumütig

Dass seine „schwierige Lebenssituation“ mit ursächlich sei für das gehäufte Auftreten ähnlicher Straftaten seit 2017, das stellten Oberamtsanwalt Lämmerhirt aus Arnsberg, Verteidiger Peter Prümper und Amtsrichter Eberhard Fisch nicht in Abrede. Das rechtfertige aber nicht die Tat, so der Oberamtsanwalt. Im Gegenteil, sie mache „alles nur noch schlimmer“. Reumütig nickte der Angeklagte zu jedem Wort.

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Vier Polizisten beschäftigte der Angeklagte am Tattag, dem 4. Juni 2020, gegen 21.30 Uhr der draußen vor der Wohnung seiner Schwester in Marsberg . „Dabei war zu dem Zeitpunkt, der eigentliche Grund, weshalb die Polizei zur Hilfe gerufen wurde, schon abgeschlossen“, so Verteidiger Peter Prümper.

Denn schon in der Wohnung der Schwester sei er ausgerastet. Auch ein weiterer Bruder war anwesend. Es sei wohl um den Vater gegangen und um Gott, hatte der Bruder zur Polizei gesagt. Weil er sich nicht habe beruhigen lassen, hätte die Familie ihn aus der Wohnung werfen wollen. Damit die Kinder nicht geweckt werden sollten, haben sie die Polizei gerufen.

Gegen die Festnahme heftig gewehrt

Als wir am Haus der Schwester ankamen, sei der Angeklagte vor dem Haus weiter ausgerastet, sagte die Polizisten im Zeugenstand aus. „Er lief hin und her und hat nur rumgeschrien“, so der zweite Polizist. Auf Ansprachen habe er kaum reagiert. Sie hätten mehrmals einen Platzverweis ausgesprochen., ohne Reaktion. Weil er nicht ging, wollte die Polizei ihn in Gewahrsam mit auf die Wache nach Brilon nehmen.

Um ihm Handfesseln anlegen zu können, haben sie ihn gewaltsam zu Boden gebracht. Dabei hatte sich die Polizistin leichte Prellungen und Kratzspuren an einem Unterarm zugezogen. Der Angeklagte hatte weiter wie wild um sich getreten, aber die Polizisten nicht getroffen.

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Der zweite Polizist im Zeugenstand war später dazugekommen, als es im Streifenwagen nach Brilon gehen sollte. Im Auto sei der Angeklagte erst ganz ruhig gewesen, dann habe er auf die Rückenlehne des Vordersitzes und auf den Boden gespuckt. Weil der Polizist ihn aufgefordert habe, dies zu unterlassen, „hat er mich direkt ins Gesicht gespuckt“.„Das war eine tätliche Beleidigung“, so der Oberamtsanwalt. Die Polizei sei gerufen worden, um zu helfen, sprach er dem Angeklagten ins Gewissen. Er steigere sich in Situationen hinein. Grundproblem sei, dass er mit seinem Leben nicht zufrieden sei und den Konflikt suche und finde. „Das muss aufhören.“

Als Sechsjähriger war der Angeklagte mit seiner Familie aus Sibirien nach Deutschland gekommen. Die Familie ist mehrfach umgezogen. U. a. hat sie auch in Marsberg gewohnt. 2008 verletzte er sich bei einem Arbeitsunfall schwer am Bein. Danach folgten mehrere Operationen. Seit 2017 ist er arbeitslos. Seitdem tritt er einschlägig strafrechtlich in Erscheinung mit ähnlichen Delikten.