Hochsauerlandkreis. Die Kitagebühren im HSK sind teurer als in manch anderen Kreisen. Sehen Sie hier, wie hoch Ihre Kitagebühren im Vergleich mit den Nachbarn sind.

Für die Kinderbetreuung im HSK müssen Eltern tief in die Tasche greifen. Der Kitagebühren-Vergleich mit Landkreisen und kreisfreien Städten in Südwestfalen zeigt, dass die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten hier besonders teuer ist. Für 45 Stunden Betreuung in der Kita werden ab einem Jahreseinkommen ab 109.000 Euro 523 Euro fällig. Im Vergleich liegen viele Landkreise teils mehrere Hundert Euro unter diesem Beitrag. Der Kreis sieht die Abgabe aber als zwingend nötig an und verweist auf die Qualitätsstandards der Kindertagesstätten und Entscheidungen der Politik.

Die Kita-Gebühren für den HSK können teuer werden

Die Berechnung von Kita-Gebühren hängt natürlich von vielen Faktoren ab, insbesondere von der gewünschten Stundenzahl der Betreuung aber auch vom gemeinsamen jährlichen Einkommen der Eltern. Manche Kreise unterscheiden auch nach dem Alter des Kindes. Allerdings liegt der HSK mit den Beiträgen für die Kinderbetreuung sehr weit vorn. Wer ein Jahreseinkommen von über 73.000 Euro aufweisen kann, muss im HSK für 45 Stunden 335 Euro bezahlen – oder mehr, denn der HSK staffelt noch weitere Einkommensstufen auf. Ab 97.000 Euro Jahreseinkommen kostet die Kita demnach schon 458 Euro pro Monat für 45 Stunden. Im Vergleich: Der Kreis Olpe hört ab 73.000 Euro Jahreseinkommen mit einer weiteren Aufstockung der Einkommensstufen auf. Jeder, der über 73.000 Euro verdient bezahlt also 294 Euro für 45 Stunden-Betreuung. Gemeinsam haben die Kreise, dass die geringsten Einkommensstufen keinen Beitrag zahlen müssen. Unterschiede gibt es nur in der Bestimmung der geringsten Einkommensstufen. Im HSK ist jeder beitragsbefreit, der bis zu 25.000 Euro Jahreseinkommen aufweisen kann, in Siegen-Wittgenstein bis zu 30.000 Euro, in Olpe nur bis 20.000 Euro.

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Familienfreundlichkeit im HSK: Kostspielige Kitagebühren sind notwendig

Unterschiede, die Familien eklatant auffallen dürften, entscheidet doch die Kita-Gebühr auch oft über einen Wohnortwechsel. „Das jeweilige Jugendamt setzt die entsprechenden Satzungen fest, die bestimmen, wie viel Kitagebühren bezahlt werden müssen“, erklärt Martin Reuther, Sprecher des Hochsauerlandkreises. „Es ist dabei nur fair, dass Menschen, die mehr verdienen, auch mehr für die Kinderbetreuung bezahlen und beitragen.“ Eine Kindertagesstätte zu betreiben sei sehr kostspielig und bedürfe einer erheblichen Finanzierung und alles, was über die Elternbeiträge hinaus finanziert werden müsse, werde vom Steuerzahler bezahlt – wie die Ausstattung oder das Personal. „Der Beitrag im HSK ist gar nicht so hoch, es gibt viele Jugendämter die höhere Beiträge verlangen“, so Martin Reuther und weist auf Arnsberg hin, wo Eltern ab einem Einkommen von 100.000 Euro 727 Euro für eine 45-Stunden-Betreuung bezahlen.

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Wie kommt es dann, dass in vielen Landkreisen die Kitagebühren so gering ausfallen? „Die müssen das Geld, das sie über die Elternbeiträge nicht einnehmen, eben woanders hernehmen. Ob sich das nicht sogar auf die Qualität der Kindertagesstätten auswirkt, das weiß man nicht. Am Ende muss die Politik entscheiden, wie viel Geld sie in die Hand nimmt um Kitas zu bezuschussen. Das wird aber auch auf Städte- und Gemeindeebene entschieden.“

Kostenfreie Kitas? Eltern in ganz NRW setzen sich dagegen ein

Die kostenfreie Kita scheint wie ein Traum vieler Eltern. Viele wollen diese aber verhindern, wie es auf kita.de, dem führenden deutschen Informations-Portal zur Kinderbetreuung, heißt. Längst nicht alle Eltern seien der Ansicht, dass die Kitagebühren in NRW flächendeckend abgeschafft werden sollten. „Vielmehr setzen sich zahlreiche Privatleute und Verbände dafür ein, den Elternbeitrag zu erhalten, um primär in die Einrichtung und Ausstattung der einzelnen Kindertagesstätten investieren zu können. Vor allem im Hinblick auf den Personalschlüssel in Kindertagesstätten ist dieses Argument nicht von der Hand zu weisen, da die Ermäßigung lediglich auf Kosten anderer Bereiche möglich ist.“ Fraglich sei aber, ob eine staatliche Förderung nicht durchaus in Qualität und zugleich in eine Senkung der Kosten investiert werden könnte.

Früher habe es einen einheitlichen Weg für Nordrhein-Westfalen gegeben, erklärt Martin Reuther. Dieser ist 2006 abgeschafft, die Bestimmung der Kita-Gebühren Kreissache geworden.