Olsberg. Nach dem riskanten Überholmanöver in Olsberg sucht die Polizei nach einem wichtigen Zeugen. Darum ermittelt auch die Staatsanwaltschaft jetzt:
Nach dem schweren Unfall in Olsberg, zu dem es nach einem Überholmanöver gekommen ist, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Eine Sprecherin bestätigte, dass der Fall bei ihnen eingehen würde. Die Polizei indes betont, dass beide Männer nicht mehr in Lebensgefahr schweben würden. Die Ermittlungen dauern an, die Beamten suchen jetzt nach einem LKW-Fahrer. Und: Es ist nicht der erste Unfall im HSK, der durch ein Überholmanöver verursacht wurde.
Lesen Sie auch:Versicherung verschreckt Kundin im HSK mit Brief nach Flut
Lesen Sie auch:Messerstecherei Marsberg: Polizei zu Mutmaßungen und Fakten
Was war geschehen? Ein 33-jähriger Mann aus Brilon ist aus Bigge Richtung Winterberg auf der B480 unterwegs gewesen. Bei dem Versuch, einen LKW zu überholen, stieß er im Gegenverkehr frontal mit einem anderen Wagen zusammen. Der 33-Jährige aus Brilon und ein 57 Jahre alter Mann aus Winterberg wurden beide schwer verletzt. Der LKW-Fahrer indes sei weitergefahren. Ob er den Unfall nicht bemerkte, ist unklar. „Wir hoffen jetzt, dass wir den LKW-Fahrer finden werden. Er könnte für uns ein wichtiger Zeuge sein und den Unfallhergang schildern“, erklärt Polizeisprecher Holger Glaremin gegenüber der WP.
Zwei Menschen starben im vergangenen Jahr wegen Überholmanöver
Glaremin hat Zahlen. Allein im Jahr 2020 kam es zu 39 Unfällen im HSK durch Überholvorgänge. Zwei Menschen starben bei diesen Unfällen, 20 seien schwer verletzt worden. 28 Menschen verletzten sich nach den Unfällen leicht. „Geschwindigkeit ist noch immer Killer Nummer eins auf den Straßen. Wir kontrollieren dies und greifen auch ein, wenn wir ein Überholmanöver beobachten können“, so der Polizeisprecher. Schwerpunkte, an denen es öfter zu gefährlichen Überholmanövern komme, gibt es laut Glaremin nicht im Hochsauerlandkreis.
Die beiden Männer, die an dem Unfall in Olsberg beteiligt gewesen waren, seien noch vom Unfallort aus in Spezialkliniken geflogen worden. Beide schweben nicht mehr in Lebensgefahr.
Ermittlungsgrund: Fahrlässige Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage der Westfalenpost, dass der Fall aufgegriffen werde. Neben der Beweissicherung durch die Polizeibeamten vor Ort war von der Staatsanwaltschaft auch ein Gutachter zur genauen Klärung des Unfallherganges hinzugezogen worden. Ermittelt werde voraussichtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr, wie eine Sprecherin mitteilt. Man warte aber noch auf die Ermittlungsergebnisse der Polizei.