Marsberg. Eine Marsbergerin ist angeklagt, ihren Nachbarn verleumdet und falsch verdächtigt zu haben. Ihr Verteidiger ist der bekannte Anwalt Stephan Lucas.

Ein Nachbarschaftsstreit landete am Dienstag vor dem Amtsgericht Marsberg. Die Angeklagte, eine 40-jährige Marsbergerin, hatte sich wegen Verleumdung und falscher Verdächtigungen in zwei Fällen zu verantworten. In der Anklageschrift wurde ihr vorgeworfen, dass sie wider besseren Wissens ihren Nachbarn mit unwahre Behauptungen bei Behörden und seinem Arbeitgeber belastet habe.

+++ Lesen Sie auch: Noch nie fiel am Kahlen Asten so viel Regen an einem Tag

So hatte sie anonym per Computermail im Juli 2019 den Nachbarn bei seinem Arbeitgeber u. a. beschuldigte, er würde ihre Kinder auf dem Spielplatz beobachten und fotografieren. Sie sprach ihm Pädophilie nach und bat den Arbeitgeber ihn in die Schranken zu verweisen.

Im April 2020 hatte sie in einem Schreiben an das Jugendamt die Nachbarsfamilie beschuldigt, sie würde ihre Kinder ohne Aufsicht im Garten spielen lassen, die Terrasse und Spielgeräte seien nicht sicher. Die Oma sperre die Kinder ein und schreie sie an, die Mutter sei überfordert und der Vater werde durch Kinder sexuell erregt. Daraufhin wurde ein Verfahren eingeleitet und Ermittlungen durchgeführt.

Verteidiger ist Stephan Lucas aus München

Vertreten wurde die Angeklagte durch Rechtsanwalt Stephan Lucas aus München. Auf die Frage von Amtsrichter Fisch, ob die Angeklagte Angaben zur Sache machen wolle, antwortete er für sie, dass sie das nicht wolle und er bat um ein Rechtsgespräch mit dem Richter und der Staatsanwältin.

+++ Lesen Sie auch: Starkregen im HSK: Schwere Folgen für die Landwirtschaft

Aus angekündigter zehnminütiger Verhandlungsunterbrechung wurden zunächst eineinhalb Stunden. Darauf folgte eine weitere halbe Stunde, in der sich der Verteidiger mit seiner Mandantin absprach. Dem folgte eine weitere halbe Stunde, in der er sich noch einmal mit dem Richter und der Staatsanwältin austauschte und daraufhin noch einmal kurz mit der Mandantin.

Das Rechtsgespräch

Als Rechtsgespräch bezeichnet man den im Rahmen eines Gerichtsverfahrens unternommenen Versuch des Gerichts und der Beteiligten, eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Durch diese Erörterung der rechtlichen Probleme wird im Idealfall zugleich der Grundstein für eine Verständigung hinsichtlich des Verfahrensausganges gelegt.

Nach zweieinhalbstündiger Unterbrechung erklärte Amtsrichter Fisch den drei Zeugen, eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und zwei Polizisten, dass es die Strafprozessordnung ermögliche, den Verfahrensstand zu erörtern. Der sei in diesem Fall intensivst erörtert worden. Seit Jahren schwele der Nachbarschaftsstreit, so der Richter weiter, der in der Anzeige mündete.

Zwei PCs sichergestellt

Bei der Hausdurchsuchung der Angeklagten wurden zwei PCs sichergestellt. Es sei in dem Rechtsgespräch erörtert worden, von wem die Schreiben stammen und wie sie bei dem Empfänger gelandet seien. Der Verteidiger hatte daraufhin angeregt, das Verfahren einzustellen, die Angeklagte würde auf die Rückgabe der PCs verzichten. Daraufhin wurde auf Aussagen der Zeugen verzichtet.

Staatsanwältin Kuni und die Angeklagte stimmten der vorläufigen Einstellung des Verfahren zu. Endgültig wird es eingestellt, wenn die Angeklagte die Geldstrafe von 400 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe gezahlt hat.

+++ Lesen Sie auch: Die aktuelle Corona-Entwicklung

Zugute hielt ihr der Richter, dass sie nicht vorbestraft ist. „Wenn Sie nicht zahlen, kommt es zu einer erneuten Verhandlung“, sprach er Angeklagten abschließend ins Gewissen. „Nehmen Sie die 400 Euro als Chance. Es ist wirklich eine gute Option. Und vertragen Sie sich mit ihrem Nachbarn, so dass wir Sie hier so schnell nicht wiedersehen werden.“