Winterberg-Grönebach/Arnsberg. Ein Mann stirbt in Winterberg-Grönebach kurz vor Silvester. Jetzt startet der Prozess. Die Horrordroge Crystal Meth spielt eine zentrale Rolle.
Vor der 4. Großen Strafkammer als Schwurgericht am Landgericht Arnsberg beginnt am 20. Juni (8.30 Uhr) der Prozess gegen einen 48 Jahre Mann, dem ein versuchter Totschlag in Winterberg-Grönebach vorgeworfen wird. Der Fall ist verworren. Denn das 65 Jahre alte Opfer ist – wie berichtet – vermutlich keinem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen - auch wenn ihm die Kehle durchgeschnitten wurde. Er starb vielmehr an einer Überdosis Crystal Meth. Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage angesetzt worden. Das Urteil soll nach derzeitiger Planung am 19. Juli ergehen.
Zwei Schnitte durch die Kehle
Dem 48-jährigen Beschuldigten, der derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wird vorgeworfen, zwischen dem 28. und 30. Dezember 2020 dem Verstorbenen in dessen Wohnung in Winterberg-Grönebach im Zustand der Schuldunfähigkeit und in Tötungsabsicht ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und ihm mit einem Messer zwei parallel laufende circa 8,4 Zentimeter breite Schnittwunden im Bereich des Halses zugefügt zu haben. Der untere Schnitt soll lediglich eine leichte Verletzung der Oberhaut verursacht haben. Mit dem oberen Schnitt soll der Beschuldigte seinem Opfer jedoch eine rund 3 Zentimeter tiefe, stark blutende Wunde zugefügt haben, hießt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
DNA-Analyse
Auch interessant
Anschließend soll der 48 Jahre alte Beschuldigte in der Überzeugung, alles Notwendige getan zu haben, um sein Opfer zu töten, die Wohnung verlassen haben. Kurz darauf soll der 65 verstorben sein.
Laut Staatsanwaltschaft kann allerdings nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass einer der von dem Beschuldigten geführten Schnitte in den Hals des Verstorbenen oder das Halten des Kissens auf das Gesicht des todesursächlich gewesen sein soll. Eine DNA-Analyse hatte im Zuge der Ermittlungen zu dem Verdacht geführt, dass der damals 47-Jährige dem Mitbewohner sowohl die beiden Schnitte zugefügt und ihm auch ein Sofakissen auf das Gesicht gedrückt haben soll. Beides war jedoch nicht tödlich, wie gleich zwei gerichtsmedizinische Gutachten übereinstimmend feststellten. Erst ein daraufhin angefordertes toxikologische Gutachten brachte Klarheit in den Fall. Für Staatsanwalt Neulken steht gleichwohl fest, dass der jetzt 48-Jährige den Mitbewohner habe umbringen wollen. Das Opfer soll an einer Metamphetaminvergiftung verstorben sein.
Beschuldiger schweigt
Seit seiner Festnahme befindet sich der 47-Jährige Beschuldigte in einer psychiatrischen Einrichtung - und dort schweige er, wie sein Verteidiger, Rechtsanwalt Oliver Brock (Brilon) gegenüber der WP sagte.
Rätsel gebe die Überdosis auf. Der 65-Jährige sei bisher nicht wegen Drogenmissbrauchs aufgefallen, so Neulken weiter. Bekannt ist, dass es zwischen den beiden Männern wiederholt Streit gegeben habe. Erst Mitte Dezember soll der 47-Jährige die Wohnung des 65-Jährigen eingebrochen und ihn mit einer Axt bedroht haben. Die beiden bewohnten das Haus zur Tatzeit allein.