Marsberg. Marsberg wird Wolfs-Pufferzone. Grund ist die wahrscheinliche Ansiedlung eines Wolfs – Marsberg zählt zum potenziellen Wandergebiet. Die Fakten:
In Ostwestfalen, im Raum Senne und Eggegebirge wurde jetzt eine Wölfin mit der Kennung GW1897f durch wiederholten genetischen Nachweis über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg nachgewiesen werden – unweit von Marsberg im Hochsauerlandkreis. Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Damit können wir in Ostwestfalen im Bereich der Senne dauerhaft wieder mit einem stationären Wolf rechnen.“ Das hat auch Auswirkungen auf das Gebiet der Stadt Marsberg. Es wurde offiziell zur Wolfs-Pufferzone erklärt.
Schon zwei Jahre zuvor hatte sich die Wölfin GW1044f im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne dauerhaft angesiedelt, worauf mit Wirkung vom 20. Dezember 2018 das „Wolfsgebiet Senne“ ausgewiesen wurde. Wölfin GW1044f wurde jedoch seitdem nicht mehr nachgewiesen. Aufgrund der nunmehr neuen Wölfin GW1897f wird das alte, bestehende „Wolfsgebiet Senne“ zum neuen „Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge“ erweitert. Die neue Abgrenzung umfasst jetzt 1.667 Quadratkilometer Wolfsgebiet und 2.827 Quadratkilometer umgebende Pufferzone.
Das Wolfsgebiet und die Pufferzone
Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt, wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann. Das neue Wolfsgebiet umfasst insbesondere die Truppenübungsplätze im Bereich Senne, den Naturraum Egge sowie weitere zusammenhängende waldreiche Gebiete. Dazu zählen unter anderem Teile der Stadt Bielefeld, der und Lichtenau sowie Teile des Kreises Höxter. Die umliegende Pufferzone umfasst ebenfalls Teile der Kreise Güterloh und Höxter. Zum Beispiel Gemarkungen in Warburg. Auch Teile des Kreises Paderborn zählen zur Pufferzone: die Städte Bad Wünnenberg, Büren, Delbrück und Salzkotten. Die Stadt Marsberg wird nun als Teil der Pufferzone geführt.
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Die Folgen der Ausweisung für Marsberg
Eine Wolfs-Pufferzone zählt zum potenziellen Wandergebiet eines Wolfs. Experten gehen davon aus, dass sich das Tier zwar überwiegend im eigentlichen Wolfsgebiet aufhält. „Man kann aber natürlich nicht steuern, wohin sich ein Wolf bewegt“, erläutert Birgit Kaiser de Garcia, Sprecherin des Landesamts Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Deshalb werden Zonen um das eigentliche Wolfsgebiet ausgewiesen, die zum erweiterten Bewegungsradius des Tieres zählen.
Das hat unmittelbare Auswirkungen für Nutztierhalter, denn sie erhalten Zugang zu Fördertöpfen. Dabei geht es in erster Linie um einen präventiven Herdenschutz. Halter von Schafen und Ziegen sowie Betreiber von Wildgehegen können für den Schutz ihrer Herden bei den zuständigen Bezirksregierungen, im Fall von Marsberg ist das die Bezirksregierung Arnsberg, im Dezernat 51 Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen, die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune sowie für die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden beantragen. Auch Verluste von Nutztieren durch Wölfe können ersetzt werden.
Die genaue Lage der Flächen von Wolfsgebiet und Pufferzone werden im Internet auf der Plattform www.wolf.nrw unter „Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge“ dargestellt.