Hochsauerlandkreis. Lockerungen der Corona-Stufe 1 im HSK – fast normaler Alltag. Manchmal gibt es noch Testpflicht. Die Liste: Wofür man noch ins Testzentrum muss.
Für den Alltag sind Schnelltests kaum mehr nötig. Nur für bestimmte Aktivitäten benötigen die Menschen im Hochsauerlandkreis noch einen Corona-Test. Ein Überblick über die Testanforderungen im HSK, die in der Corona-Stufe 1 gelten, solange die Lockerungen der Coronastufe 1 in Brilon, Olsberg, Marsberg, Winterberg und Co. gilt:
Abschlussfeiern: Abschlussjahrgänge dürfen ihre Feiern zwar organisieren, es muss aber ein negativer Corona-Test vorliegen.
Kontaktbeschränkungen: 100 Personen dürfen sich mit einem Negativ-Test treffen – aus beliebigen Haushalten.
Besuche: Wer Angehörige im Krankenhaus oder Altenheim besuchen will muss ebenfalls oft einen Test vorlegen.
Kultur: Veranstaltungen innen und außen – wie Theater, Kino oder die Oper – dürfen von bis zu 1000 Menschen besucht werden, die ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Proben, die nicht berufsmäßig sind, müssen ebenfalls mit Testungen stattfinden – wie zum Beispiel ein probender Chor. Ab dem 1. September müssen auch bei Musikfestivals Testergebnisse vorgezeigt werden.
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Sport: Bei Sport ohne Mindest-Abstand, wie Mannschaftssport, benötigen die Teilnehmer einen Test. Nur bei Wettkämpfen in Hallen müssen auch die Zuschauer beweisen, dass sie nicht ansteckend sind. Liegt die Landesinzidenz unter 35 ist ein Test nicht mehr nötig. Ab dem 1. September können Sportfeste stattfinden – mit Testung.
Freizeit: Bordelle dürfen nur mit Test besucht werden. Ebenso Clubs oder Diskotheken mit Außenbereichen. Ab 1. September, wenn die Clubs auch innen wieder öffnen dürfen, müssen Tests vorgelegt werden.
Großveranstaltungen: Großveranstaltungen dürfen mit Test besucht werden (gilt ab 1. September).
Partys: Innen dürfen für eine Party bis zu 50 Menschen mit Test zusammenkommen. Für Private Veranstaltungen gilt dasselbe, allerdings dürfen dann 100 Menschen zusammenkommen.
Tagungen und Kongresse: Wer eine Tagung oder einen Kongress besuchen will, muss einen Test vorlegen.
Eine zweifache Impfung, die mehr als 14 Tage zurückliegt sowie der Nachweis, dass man in den letzten sechs Monaten Corona hatte und genesen ist, ersetzen weiterhin den Negativ-Test.