Brilon. Die sinkende Inzidenz und die Lockerungen des Landes NRW lassen auch im HSK in der Corona-Krise mehr zu. Was im Kreis-Schüttzenbund geplant ist:
Auch wenn erneut die Schützenfestsaison der Corona-Pandemie zum Opfer – der Kreisschützenbund Brilon möchte vor dem Hintergrund der unklaren Lage kein Schützenfest in dieser Saison – gefallen ist: das Schützenwesen lebt noch. So findet die Kreisversammlung am Samstag, 19. Juni, erstmals wieder in - fast - gewohntem Rahmen statt. Zumindest mit den Delegierten der 67 Bruderschaften und Vereinen und dem satzungsgemäß vorgesehenen Regularien. Im vergangenen Jahr hatten sich nur die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine in der Konzerthalle Olsberg treffen können. Dabei war es waren lediglich die Beschlüsse gefasst worden, die im vergangenen Jahr anstehenden KSB-Veranstaltungen zu verschieben.
Gut sieht es für das Kreispokalschießen aus
So bleibt die St. Michael-Bruderschaft Olsberg Ausrichter des eigentlich für den vergangenen September angesetzten, nun aber erst für September 2023 terminierten Kreisschützenfestes. Und die Kreisschützenversammlung, die die Scharfenberger St. Josef-Bruderschaft eigentlich anlässlich ihres 200-Jahr-Jubiläums 2020 ausrichten sollte, bleibt im Besenbinder-Dorf - allerdings erst im kommenden Jahr. Das sagte Kreisoberst Rüdiger Eppner gegenüber der WP. Gut sieht es für das Kreispokalschießen aus. Das hatte die Kreisversammlung im vergangenen Jahr auf den Oktober diesen Jahres verschoben.
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Wie berichtet, sind derartige Veranstaltungen ab 1. September bei Einhaltung bestimmter Inzidenz-Werte wieder möglich. Ausrichter des Kreispokalschießens wäre die St. Michael-Bruderschaft Olsberg, die die Veranstaltung in der Konzerthalle durchführen wollte. Die allerdings ist derzeit bekanntlich als Kreis-Impfzentrum in Beschlag genommen.
Ohne musikalische Begleitung
In welchem Rahmen die Kreisversammlung in der Briloner Schützenhalle stattfindet, ist noch nicht abschließend geklärt. Am Dienstag kommender Wochen findet dazu ein Abstimmungsgespräch statt. Laut KSB-Satzung verfügen die Vereine und Bruderschaften ein nach ihrer Größe gestaffeltes Stimmrecht. Bis 100 zahlende Mitglieder ist das eine Stimme, bis 300 sind es zwei, bis 600 drei, bis 1000 vier und darüber hinaus fünf Stimmen. Wichtig: Laut Satzung kann das Stimmrecht „durch einen oder mehrere Delegierte ausgeübt“ werden. Theoretisch reichte es also, wenn jeder Verein oder jede Bruderschaft nur einen Vertreter entsendet.
Auf jeden Fall gestrafft werde das Rahmenprogramm, wie der Kreisoberst sagte. So werde sowohl auf die musikalische Begleitung verzichtet und auch der Kreis der Ehrengäste soll möglichst kleingehalten werden. Auf der Tagesordnung stehen alle satzungsmäßig relevanten Angelegenheiten wie Wahlen und Jahresberichte. Die Versammlung beginnt um 15 Uhr.