Hochsauerlandkreis/Brilon. Bei rund 40.000 Menschen steht im HSK der zweite Impftermin an. Ist es möglich ihn zu verschieben? Ja. Aber es müssen Bedingungen erfüllt sein.

Die Urlaubszeit steht an. Verbunden mit den vielen Lockerungen rund um sinkende Inzidenzwerte planen viele Menschen die kommenden Monate, auch ein Urlaub soll nach den entbehrungsreichen Corona-Monaten für viele Menschen auch im Hochsauerlandkreis möglich sein. Doch was, wenn mitten im bereits gebuchten Urlaub die zweite Impfung ansteht? Was passiert, wenn ich den Termin aus dienstlichen oder privaten Gründen nicht wahrnehmen kann?

Rund 34.000 Menschen im Hochsauerlandkreis haben bis zum vergangenen Sonntag ihre zweite Impfdosis erhalten. Dem gegenüber stehen knapp 77.000 Menschen, die noch auf ihren zweiten Termin warten müssen. Diese müssen sich auch weiterhin gedulden, bevor sie den vollständigen Impfschutz erhalten haben. Wer allerdings bereits einen Termin für die Verabreichung der zweiten Impfdosis hat, kann diesen im Fall der Fälle nur mit einem triftigen Grund absagen.

Planungssicherheit beim Impfen wichtig

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Entgegen der bisher möglichen Praxis einen bereits gebuchten Termin für eine Impfung im Impfzentrum Olsberg im Internetportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) absagen zu können, ist dies für den zweiten Termin nicht möglich. „Wer einen Termin in einem Impfzentrum bucht, bucht auch gleichzeitig den zweiten Termin mit“, sagt KVWL-Pressesprecherin Vanessa Pudlo. So solle Planungssicherheit geschaffen werden.

Wenn allerdings etwas unvorhersehbares wie eine Erkrankung der Wahrnahme des zweiten Impftermins im Wege steht, muss dieser direkt beim Impfzentrum selbst abgesagt werden. Und das geht derzeitig nur telefonisch – und nur unter Vorlage eines Attests. „Für einen Urlaub oder eine Geburtstagsfeier gilt das aber definitiv nicht“, betont Christoph Hüttemann, Leiter des Impfzentrum im HSK.

Beim Hausarzt Verschieben einfacher

Deutlich leichter ist dagegen die Verschiebung eines Impf-Termins bei einem Hausarzt. Dieser kann individueller auf die Bedürfnisse seiner Patienten eingehen, muss allerdings ebenfalls die Intervalle zwischen den Impfungen im Blick behalten. „Da muss jeder Arzt selbst entscheiden, welches Intervall medizinisch und organisatorisch vertretbar ist“, sagt KVWL-Sprecherin Vanessa Pudlo. Auch weiterhin gelte hier, das ein längeres Intervall zwischen den beiden Impfungen den Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus deutlich erhöht.

Anders verhält es sich bei dem Vakzin des US-amerikanischen Herstellers Johnson & Johnson. Der Impfstoff gilt bereits mit einer Impfung einer Dosis als vollständig verimpft und kam bisher in Deutschland vor allem in den mobilen Impf-Teams zum Einsatz. Seit Beginn dieser Woche ist das Vakzin auch in den Arztpraxen des Hochsauerlandkreises vorhanden.