Hochsauerlandkreis. Click&Meet ist im HSK bald möglich. Für viele mit Schnelltest. Wann es soweit ist und was beachtet werden muss, wenn man gegen Corona geimpft ist

Die 7-Tages-Inzidenz im HSK ist unter 150 gefallen. Bleibt sie stabil unter diesem Wert, ist das Einkaufen im Einzelhandel wieder möglich. Click&Meet ist im Hochsauerlandkreis dann ab Freitag, 14. Mai, wieder möglich. Ausschlaggebend ist letztendlich aber die Allgemeinverfügung des Landes. Erst wenn sie vorliegt, kann der Hochsauerlandkreis einleiten, dass der Einzelhandel wieder öffnen darf.

Da der Inzidenzwert seit Tagen fällt, stehen die Chancen gut, dass er stabil unter der 150er-Marke bleibt – sofern es zu keinem größeren Ausbruchgeschehen kommt.

Das komplizierte Regelwerk für die Rückkehr zu Click&Meet

Der benachbarte Kreis Paderborn hat bereits seit einigen Tagen eine Corona-Inzidenz unterhalb von 150. Dort hat das -Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt das Unterschreiten des Schwellenwertes per Allgemeinverfügung am Mittwoch festgestellt. Seit Freitag, 7. Mai, gibt es dort die Rückkehr zu zum Click & Meet im Einzelhandel. Die Bedingungen in Paderborn dürften auf den HSK übertragbar sein:

In der Corona-Schutzverordnung NRW sind nach § 4 Abs. 5 Personen, die geimpft oder genesen sind, negativ Getesteten gleichgestellt. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt deshalb den Nachweis eines negativen Testergebnisses. Wie man die Immunisierung nachweisen kann, regelt die Coronaschutzverordnung NRW.

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Diese kann nachgewiesen werden durch:

•den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff

• den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt

• Nachweis eines positiven Testergebnisses mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Impfung kann durch Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden

Vollständig Geimpfte und Genesene müssen also einen Termin vereinbaren, brauchen aber keinen negativen Schnelltest vorweisen. Die Impfung kann durch Vorlage des gelben Impfpasses nachgewiesen werden. Genesene müssen den Laborbefund mitbringen. Für alle gilt: Die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) tragen und die Mindestabstände einhalten. Die einfache Rückverfolgbarkeit von Kontakten ist sicherzustellen.

All diese Auflagen gelten nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs (priorisierte Läden laut § 28 b des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes) wie Supermärkte, Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Diese waren und sind geöffnet. Man braucht weder einen Termin vereinbaren noch sich zuvor testen lassen. Aber auch hier muss eine Maske getragen und die Mindestabstände eingehalten werden.

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Das gilt für Kitas und Schulen im HSK

Da die 7-Tages-Inzidenz im HSK bereist am 5. Mai den Schwellenwert von 165 unterschritten hat, enden auch an den Schulen die schärferen Begrenzungen und sie kehren von Distanzunterricht zum Wechselunterricht zurück. Schulen starten immer montags mit dem Präsenzunterricht. Der früheste Termin für Präsenzunterricht wäre damit im HSK Montag, 17. Mai. Für Kitas gilt: Nach fünf Werktagen unter der 165er-Inzidenz startet der Regelbetrieb am übernächsten Tag - also Mittwoch, 12. Mai. Voraussetzung: Am Montag, 10. Mai, kommt der entsprechende Erlass vom Land und die Zahlen bleiben unter 165.

Steigt die Sieben-Tages-Inzidenz wieder an drei aufeinanderfolgenden Tagen über die 165, tritt am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse an Schulen und Kitas erneut in Kraft.