Hochsauerlandkreis. Die Inzidenz bleibt über 165. Jetzt ist klar: Die Schulen im HSK werden bis auf wenige Ausnahmen geschlossen und Kitas gehen in die Notbetreuung.

Im Hochsauerlandkreis wurde der Corona-Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. In einer aktuellen Allgemeinverfügung hat das Land NRW am Donnerstagabend (29. April) offiziell den überschrittenen Inzidenzwert festgestellt. Die Regelungen der Notbremse gelten ab dem 1. Mai und werden aufgrund des Feiertages am Montag, den 3. Mai, umgesetzt.

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Für die Schulen im Hochsauerlandkreis bedeutet dies die Rückkehr zum Distanzunterricht. Präsenzunterricht kann weiterhin für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen sowie für Förderschulen stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Ebenso gilt für die Kindertagesstätten ab dem 3. Mai ein Notbetrieb.

Formular zur Bestätigung der bedarfsorientierten Notbetreuung

Anspruch auf eine bedarfsorientierte Notbetreuung haben in NRW beispielsweise Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, Kinder mit Behinderungen und auch Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Für die Nutzung der Betreuung muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Ein Muster hierfür gibt es unter www.kita.nrw.de (Stichwortsuche „Eigenerklärung)