Arnsberg/Brilon. Das Gericht Brilon hatte den Krankenhaus-Arzt zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafe ist vom Tisch, zahlen muss er trotzdem fast genauso viel.

Vorläufig eingestellt hat das Landgericht Arnsberg das Verfahren gegen einen Krankenhaus-Arzt aus dem Altkreis Brilon, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen worden war. Er soll im Aufzug des Krankenhauses eine Pflegeschülerin (23) an die Kabinenwand gedrückt und versucht haben, sie zu küssen. Das Amtsgericht Brilon hatte den Mediziner deswegen zu einer Geldstrafe von 5625 Euro verurteilt.

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Für den März war bereits ein Berufungstermin am Landgericht ins Auge gefasst worden. Zwischenzeitlich haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine soziale Einrichtung und ein Schmerzensgeld - beides zusammen etwas unter der Höhe der in Brilon verhängten Geldstrafe - einzustellen. Das teilte das Landgericht auf Anfrage der WP mit.

Kein „öffentliches Interesse an Strafverfolgung“

Die Einstellung sei möglich, da es sich bei den Vorwürfen lediglich um ein Vergehen handele und die vermeintliche Schwere der Schuld einer Einstellung nicht entgegenstehe.

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Mit der Zahlung der festgesetzten Geldbeträge könne das „öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt“ werden, wie es in §153a der Strafprozessordnung heißt.

Neuer Paragraf

Die Verurteilung am Amtsgericht Brilon erfolgte auf Basis von § 184i des Strafgesetzbuches.

Dieser Paragraf war erst nach der sogenannten „Kölner Silvesternacht“ 2015/16 in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

Bis dahin hatte „Grabschen“ lediglich als Beleidigung auf sexueller Basis gegolten.

„Die Tat liegt im unteren Spektrum dessen, was wir hier verhandeln“, hatte der Richter in Brilon im November 2019 zu den Vorwürfen gesagt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe rundherum abgestritten, sein Verteidiger, Rechtsanwalt Oliver Brock (Brilon), hatte angesichts für ihn noch vieler offener Fragen rund um Vorwürfe und mögliches Motiv auf Freispruch plädiert.

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Der Anwalt des Opfers, Rechtsanwalt Jürgen Zillikens (Brilon), sagte in der Verhandlung, dass es für seine Mandantin überhaupt keinen Grund gegeben habe, sich diese Geschichte auszudenken.

Opfer sagt unter Eid aus

Der Arzt sei wegen seines lockeren Umgangs allseits beliebt, hieß es damals. Auf das Angebot, das Verfahren bei Zahlung von 2000 Euro einzustellen, war er nicht eingegangen. Die Vorwürfe, so meinte der Richter damals, hätten wohl nicht in das Bild gepasst, das er von sich habe. „Er war sich keiner Schuld bewusst“, hatte eine Zeugin damals gesagt.

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Die Pflegeschülerin hatte die Annäherung des Arztes unmittelbar danach einer Kollegin und ihrer Mutter offenbart. Die junge Frau war für mehrere Tage dienstunfähig. Der Arzt hatte immer wieder beteuert „nichts gemacht“ zu haben. Die Pflegeschülerin hatte ihre Aussage in der zweitägigen Verhandlung am Amtsgericht Brilon beeidet.

Die damalige Geldstrafe setzte sich aus 45 Tagessätzen zu je 125 Euro zusammen.