Brilon/Winterberg. Ein 26 Jahre alter Mann muss sich vor dem Schöffengericht Brilon verantworten. Er soll Winterberg mit Marihuana versorgt haben.

Die Vorwürfe sind happig: Für rund 25.000 Euro soll ein 26 Jahre alter Mann aus Hessen zwei Straßendealern in Winterberg in 15 Tranchen insgesamt 3,7 Kilo Marihuana verkauft haben. Dazu äußern wollte er sich zum Auftakt seines Prozesses vor dem Schöffengericht Brilon auf Anraten seines Verteidigers nicht. Das Gericht möge doch „erst klären, ob das alles so stattgefunden hat. Denn wenn nicht, kann mein Mandant dazu nichts sagen.“

Nicht weiter kam das Gericht auch mit den beiden als Zeugen geladenen mutmaßlichen Abnehmern der Drogen. Gegen den einen läuft in dieser Sache selbst ein Ermittlungsverfahren, deshalb steht ihm ein Aussageverweigerungsrecht zu.

Großdealer hinter Gittern

Gleiches gilt auch für den zweiten. Den hatte das Schöffengericht Brilon wegen gewerbsmäßigen Handels mit Marihuana im vergangenen Spätsommer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten - ausgesetzt auf Bewährung - verurteilt. Damals hatte der Angeklagte den Erwerb von insgesamt 1,5 Kilo Marihuana zum Preis von 11.400 Euro gestanden und auch, dass er mit dem Rauschgift gewinnbringend gedealt habe. Allerdings hat er gegen das Urteil Berufung eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

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Dem 26-Jährigen auf die Spur gekommen war die Kripo, nachdem sie einen anderen Großdealer aus dem Südkreis hopp genommen hatte. Ihm habe man acht Kilo Marihuana nachgewiesen, sagte ein Kripobeamter als Zeuge. Als der wegen der Festnahme „nicht mehr liefern konnte“, habe das der 26-Jährige übernommen.

Fortsetzungstermin

Mit dem einen Straßendealer habe sich der Angeklagte in dem Einkaufszentrum an der Neuen Mitte in Winterberg getroffen, mit dem anderen am Waltenberg.

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Die beiden hätten das Marihuana für etwa 7,50 Euro pro Gramm bezogen und dann portionsweise 0,7 Gramm für jeweils zehn Euro weiterverkauft.

Da das Gericht wegen der Aussageverweigerung nicht weiterkam, setzte es einen Fortsetzungstermin an. An dem soll der bereits rechtskräftig verurteilte Großdealer zu den Vorwürfen befragt werden.