Hochsauerlandkreis. In den meisten katholischen Gemeinden des Sauerlandes soll es nun doch Ostergottesdienste in Präsenzform geben. Das sagt das Bistum dazu:
Es geht nun doch. Nachdem die Bundeskanzlerin mit ihrem „Ruhetag“ zurückgerudert ist, sehen jetzt auch die katholischen Kirchengemeinden keinen Grund mehr, von Gründonnerstag bis Ostermontag auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder war auch die Bitte an die Religionsgemeinschaften ausgesprochen worden, Gottesdienste in diesem Zeitraum nur virtuell durchzuführen. Pfarrer und Dechant Richard Steilmann (Dekanat Hochsauerland-Ost) hatte daraufhin am Dienstag erklärt, dass im Pastoralverbund Olsberg und voraussichtlich im gesamten Dekanat keine Gottesdienste stattfinden würden. Das ist nun obsolet.
Präsenz und Streaming
Steilmann: „Wir werden dekanatweit wie bisher Messen in Präsenzform und natürlich unter Einhaltung der Hygieneregeln feiern. Bei uns im Raum Olsberg wird Ostersamstag um 20 Uhr in der Bigger Pfarrkirche die Osternacht in Präsenzform begangen. Diese besondere Messe wird auch wieder mit Unterstützung von PK-Media sehr aufwändig und ansprechend live im Internet übertragen.“ Gottesdienste im Live-Stream gibt es außerdem in vielen weiteren Gemeinden. Es loht ein Blick auf deren Internetseiten, wo die Pfarrbriefe als pdf einsehbar sind.
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Das Hin und Her ist auch für die Kirchengemeinden eine Herausforderung. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hatte bereits in einer ersten Reaktion festgestellt: „Ostern ist das wichtigste Fest für uns, Gottesdienste sind kein Beiwerk. Zu Weihnachten haben wir gezeigt, wie wir mit Vorsicht Messe feiern können“. Darauf wolle man nicht verzichten und diesen Standpunkt auch in die Gespräche mit der Politik einbringen.
Klare Ansage aus Paderborn
In einem Brief an alle Priester, Diakone, Gemeindereferenten/innen und Ordensgemeinschaften hat Generalvikar Monsignore Andreas Kurte daraufhin inzwischen mitgeteilt, dass sich das Erzbistum diese Position zu eigen mache. „Somit gehen wir aktuell davon aus, dass auch die Gottesdienste von Gründonnerstag bis Ostermontag unter den bereits früher mitgeteilten Voraussetzungen und Einschränkungen gefeiert werden können. Es bleibt den örtlichen Behörden vorbehalten, im Einzelfall aufgrund der pandemischen Lage vor Ort weitergehende Beschränkungen anzuordnen - etwa im Hinblick auf die Teilnehmerzahl oder auf die Gottesdienstdauer“, so der Generalvikar. Er bittet daher, das Geschehen vor Ort und die Vorgaben der örtlichen Behörden im Blick zu halten.
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Wie schnell sich die jeweilige Bewertung der Lage ändern kann, macht der Schluss-Satz des Briefes deutlich. „Sollten sich noch Änderungen ergeben, werde ich alle Beteiligten schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Ich bin mir bewusst, welche Erschwernisse sich durch die fortdauernden Unsicherheiten und Änderungen für die Planung der Gottesdienste in der Karwoche und zu Ostern ergeben. Gleichwohl bin ich der Überzeugung, dass es richtig und auch verantwortbar ist, unter Beachtung aller Vorgaben und Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen die Gottesdienste zu feiern, so wie das auch zum Weihnachtsfest möglich war.“
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Bund rudert auch hier zurück
Die Bundesregierung hat unterdessen ihre Bitte an die Kirchen zurückgezogen, über Ostern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Das Bundespresseamt verschickte heute eine Neufassung der Beschlüsse der Bund-Länder-Runde, in der die komplette Passage zur ursprünglich geplanten Osterruhe wegfällt. Damit entfällt auch der dort enthaltene Satz: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“