Brilon. Verdi rügt Aussagen von Dr. Christof Bartsch in der WP zur Sonntagsöffnung von Läden in Brilon. Die Gewerkschaftattacke ist knallhart verfasst.

Die Gewerkschaft Verdi nimmt sich Bürgermeister Dr. Christof Bartsch aus Brilon in einer Pressemitteilung vor, die sie mit der Überschrift „Kein ,Briloner Landrecht’ zur Sonntagsöffnung von Geschäften“ versieht. Darin bezieht sich die Gewerkschaft explizit auf Zitat von Bartsch in einem WP-Artikel und übt harte Kritik.

Kritik an Einschränkungen

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Unter der Überschrift „In Brilon darf nicht mehr jeder aufblühen“ hatte die Westfalenpost am 27. Februar in ihrer Print-Ausgabe über den geplanten verkaufsoffenen Sonntag am 18. April berichtet. Online war der Text tags zuvor unter der Überschrift „Brilon blüht auf“ gilt nicht mehr für jeden“ als WP-plus-Text erschienen. In dem Artikel ging es darum, dass wenn Corona am 18. April den Aktionstag „Brilon blüht auf“ zulässt, etliche der bisher teilnehmenden Geschäfte geschlossen bleiben müssen- zum Beispiel Obi, Zweiradwelt Neumann, der Fachmarkt Feldmann in der Papestraßt, der Hammer-Markt, Farben-Günther, das Dänische Bettenlager und Raumgestaltung Ademmer. Grund: Sie liegen zu weit vom Schuss. Genauer: Der „räumliche Zusammenhang zwischen Ladenöffnung und Veranstaltung“ ist nicht vorhanden.

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Verdi: Bürgermeister hat befremdliches Rechtsverständnis

Das dieser verkaufsoffene Sonntag sich auf eine Zone in der Kernstadt begrenzen muss und nicht alle Geschäfte der Stadt Brilon mit einbezogen werden können, entspreche der aktuellen Rechtslage, so Verdi. Das in einer von Verdi geführten Klage in einem ähnlichen Fall das Oberverwaltungsgericht dies bestätigt habe, kommentierte Bartsch in dem Bericht wie folgt: „Mit der restriktiven Haltung sägt die Gewerkschaft weiter an dem Ast, auf dem ihre eigenen Mitglieder sitzen.“Und: die „Klagefreudigkeit der Gewerkschaft“ lasse keine andere Wahl, als die ordnungsbehördliche Verordnung zu überarbeiten. „Diese Aussagen eines Bürgermeisters zeigen ein befremdliches Rechtsverständnis“, kritisiert Verdi- Gewerkschaftssekretär Reiner Kajewski. „Das Grundgesetz und die Rechtsprechung gelten auch für den Bürgermeister der Stadt Brilon. Es ist seine Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Stattdessen greift er diejenigen an, die die Einhaltung von Recht und Gesetz einfordern“.

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Bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse

Der arbeitsfreie Sonntag sei grundgesetzlich geschützt und lasse nur bedingte Tätigkeiten an Sonntagen zu. Das haben auch die Gerichte mehrfach klargestellt. Sonntagsöffnungen seien nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zulässig, wenn ein Sonntag durch eine Anlassveranstaltung, wie ein Markt, ein Fest oder eine Messe geprägt ist und nicht der verkaufsoffene Sonntag selber die prägende Veranstaltung ist. Ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse und ein alltägliches Shopping-Interesse genügen nicht, um Ausnahmen vom Sonntagsschutz zu rechtfertigen. „Shopping ist in NRW an 6 Tagen 24 Stunden lang möglich. Deshalb ist ein freier Tag in der Woche für die Beschäftigten besonders wichtig“, so der Verdi-Gewerkschaftssekretär.