Olsberg/Meschede. Ein Mann soll in Olsberg ein Mädchen missbraucht haben. Die Mutter stellt erst spät Anzeige. Man habe es wie in Afghanistan üblich klären wollen.

Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes hat ein Prozess gegen einen 27-jährigen, jetzt in Meschede wohnenden Mann, begonnen, dem die Staatsanwaltschaft schweren sexuellen Missbrauch in zwei Fällen vorwirft. Im ersten Halbjahr 2019 soll er an einem damals neun Jahre alten Mädchen – der Tochter eines bekannten Ehepaares – sexuelle Handlungen vorgenommen haben, indem er einmal im Keller seiner Wohnung in Olsberg und ein weiteres Mal auf dem Dachboden das Kind zum Teil entkleidet, sich auf sie gelegt, sich vor ihr befriedigt und sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Melanie Scheuermann, ließ über den Dolmetscher mitteilen, dass sich ihr Mandant zu den Vorwürfen äußern werde.

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Angeklagter: Kind seit Jahren nicht gesehen

Der Angeklagte bestritt, sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen zu haben. Es handele sich hier um einen Racheakt des Kindesvater, der eifersüchtig sei, weil auf einem Handy ein Bild aufgetaucht sei, das ihn zusammen mit seiner späteren Frau zeige. Er sei damals in Afghanistan mit ihr befreundet gewesen. Beide Familien, seine und die des mutmaßlich geschädigten Kindes seien befreundet gewesen und 2015 zusammen nach Deutschland gekommen. Nach Zerwürfnissen habe man 2016 die Freundschaft beendet. Er habe das Kind seither nicht gesehen, es müsse von den Eltern beeinflusst worden sein. Außerdem habe der Vater der Neunjährigen mehrfach mit seiner Frau telefoniert und ihr erzählt, dass ich ein Verhältnis mit einer anderen Frau habe.

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Weil die bisherigen gerichtlichen Erkenntnisse etwas anderes ergeben hatten, machte ihn der Vorsitzende Richter darauf aufmerksam, dass der Angeklagte seine jetzige Aussage jederzeit widerrufen könne. „Bei der Strafzumessung ist es ein großer Unterschied, ob sie ein Geständnis ablegen oder ob bis zum Schluss bestritten wird.“ Doch der Mann blieb bei seinen Angaben.

Angelegenheit wie in Afghanistan klären

Die Mutter des Kindes gab an, die Angelegenheit erst mit Verzögerung zur Anzeige gebracht zu haben, weil man alles zunächst zwischen den Familien klären wollte. Das sei in Afghanistan üblich. Doch nachdem eine Frauenärztin eine Untersuchung vorgenommen hatte, sei das Jugendamt eingeschaltet worden.

Die Ärztin sprach davon, dass das Mädchen defloriert gewesen sei, Spuren einer Vergewaltigung habe sie aber nicht festgestellt.

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Der Angeklagte bestritt weiterhin die Vorwürfe und gab an, von dem Vater des Mädchens bedroht worden zu sein: „Es wird dir etwas passieren. Ich habe vor einer Bestrafung keine Angst. In Deutschland wird man nicht getötet, man braucht nur ins Gefängnis.“

In einer Pause soll der Angeklagte im Flur des Gerichtes zu der Mutter des Kindes gesagt haben, dass er sie zweiteilen werde, berichtete der Anwalt der Nebenklage dem Gericht. Ob die Staatsanwältin hier tätig wird, bleibt abzuwarten.

Am nächsten Verhandlungstag sollen neben weiteren Zeugen das Mädchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört werden.