Brilon. In der SkF-Schuldnerberatung in Brilon ist seit Januar wieder eine persönliche Beratung möglich. Ein Thema ist 2021 von besonderem Interesse.
Das Motto im Coronajahr 2020 lautete "Wir bleiben zuhause". Das macht sich jetzt auch deutlich im Portemonnaie vieler Menschen bemerkbar. Homeoffice, Distanzunterricht und Urlaub auf Balkonien führten zu einem höheren Verbrauch von Strom, Wasser oder Gas. Für manchen Energiekunden könnte demnächst eine böse Überraschung im Briefkasten in Form der Jahresabrechnung warten.
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Dabei ist die finanzielle Situation für viele Menschen wegen der Corona-Krise schon schwierig genug. Bei der SkF-Schuldnerberatung fiel bereits im vergangenen Frühsommer ein gestiegener Beratungsbedarf auf. Es gab sehr viele Neuanfragen von Menschen, die vor Corona noch nicht in einer finanziellen Schieflage waren. Kurzarbeit war einer der Gründe, weshalb Beratungssuchende nicht mehr in der Lage waren, Verbindlichkeiten zu bedienen.
Kompletter Umstieg auf Telefon, Post und Email
Die persönliche Beratung musste im ersten Lockdown ausgesetzt werden, konnte dann jedoch bis November wieder stattfinden. Dann folgte erneut der komplette Umstieg auf Telefon, Post und Email. "Seit dem 1. Januar sind nun wieder persönliche Gespräche in der Beratungsstelle unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich", berichtet SkF-Mitarbeiterin Anna Tuss, allerdings nur noch im Einzelgespräch. Termine können telefonisch vereinbart werden.
Bei der Bewältigung finanzieller Probleme spielt Scham häufig eine große Rolle. Für viele Menschen ist der erste Schritt, Hilfe anzunehmen, der schwierigste. "Unsere Klienten berichten uns im Laufe der Beratung immer mal wieder, dass sie Angst vor dem ersten Termin bei uns hatten; jetzt aber froh seien, dass sie diesen Schritt gegangen sind", so Anna Tuss.
Die Anfragen für die Schuldnerberatung seien im Vergleich zum Sommer gleich geblieben, der zunächst erwartete Ansturm im Herbst ausgeblieben. Menschen, die wegen coronabedingter Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit die Beratung beim SkF in Anspruch nehmen möchten, machen momentan nur einen kleineren Teil aus, berichtet die Fachfrau.
Nur noch drei Jahre
"Wir gehen davon aus, dass der Ansturm demnächst kommen wird", so Anna Tuss. Dies auch im Hinblick auf die anstehende Gesetzesänderung bezüglich der Dauer des Insolvenzverfahrens. Sie war ursprünglich bereits für den 1. Oktober 2020 geplant, steht jedoch weiterhin aus. Danach wären Verbraucher und Selbstständige bereits nach drei statt bisher sechs Jahren von ihren Schulden befreit.