Winterberg. Winterberg weitet die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus. Grund ist das Tourismus-Chaos. Wo nun Maskenpflicht herrscht:

Winterberg. In den vergangenen Tagen reisten täglich tausende Tagestouristen vor allem aus dem Ruhrgebiet und Ostwestfalen im Lockdown nach Winterberg. Für Stadt und Bürger wurde das zunehmend zur Belastung im Corona-Lockdown. Die Infrastruktur ist im Lockdown auf die Welle der Tagestouristen nicht eingestellt: es gibt keine öffentlichen Toiletten, das Skifahren und Rodeln auf den Pisten ist untersagt, die Gastronomie ist geschlossen. Mit einem Maßnahmenpaket möchte die Stadt jetzt versuchen, die Reisewelle zu stoppen oder zumindest einzudämmen. Ein wesentlicher Bestandteil: die massive Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

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Die Stadt Winterberg hat dazu am 30. Dezember um 19.30 Uhr eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 31. Dezember um 0 Uhr in Kraft tritt.

Hier gilt die Maskenpflicht in Winterberg

Die Maskenpflicht gilt täglich in Winterberg zwischen 8 und 18 Uhr für folgende Bereiche:

 Fußgängerzone Marktplatz „Untere Pforte“
 Straße „Am Waltenberg“ vom Übergang der Fußgängerzone Marktplatz „Untere
Pforte“ bis zum Hotel Brabander (Am Waltenberg 65)
 Hauptstraße vom Übergang der Fußgängerzone Marktplatz „Untere Pforte“ bis
zur ersten Einmündung zur „Hagenstraße“ hinter Hausnummer 11
 Skiliftkarussell Winterberg und Großraumparkplatz
 Pisten und Parkplätze Ruhrquellenlift, Sahnehang, Nordhang, Kappe
 Kahler Asten
 Parkplatz Neuastenberg an der Bundesstraße
 Parkplatz Altastenberg Kapellenhang

In den Bereichen sind die Alltagsmasken durchgehend zu tragen, heißt es in der Allgemeinverfügung. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Stadt kündigt an, den Kontrolldruck hoch zu halten.

Maskenpflicht zunächst bis 10. Januar ausgeweitet

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021. "Sachlicher Grund dafür ist der Umstand, dass in den Tagen nach Weihnachten die Passantenströme und der Reiseverkehr in Winterberg zugenommen haben. Dies wird auch aufgrund der guten Schneelage bis zum Ende der Weihnachtsferien erwartet, so dass für
diesen Zeitraum ein Verzicht auf das Tragen von Alltagsmasken unter Infektionsschutzgesichtspunkten – vorbehaltlich eines veränderten Infektionsgeschehens aus heutiger Sicht nicht zu rechtfertigen wäre", heißt es in der Allgemeinverfügung. Für den Zeitraum nach dem 10. Januar wird hinsichtlich der landesrechtlichen Vorgaben entschieden, ob die Maskenpflicht aufrecht gehalten wird.