Brilon. Noch einmal hat der Kreisverband der Linken versucht, eigene Parteileute auszubooten und die Kommunalwahl in Brilon für ungültig zu erklären.
Der Versuch des HSK-Kreisverbandes der Linken, die Ratswahl in Brilon anzufechten, ist gescheitert. Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Brilon hat das Ergebnis für gültig erklärt. Wie berichtet, besteht zwischen der Führung des Kreisverbandes und verschiedenen Ortsvereinen ein tiefes Zerwürfnis, das der Landesparteitag der Linken Ende September zum Anlass genommen hatte, den Kreisverband auf Antrag des Landesvorstands aufzulösen.
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Widerspruch eingelegt
Der (ehemalige) Kreisgeschäftsführer, Joachim Blei, hatte mit einem am 19. Oktober bei der Stadt eingegangenen, aber auf den 25. September datierten Schreiben Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Begründung: Die Aufstellung der Ratskandidaten sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Bekanntlich hatte der Kreisvorstand beschlossen, als Partei nicht in Brilon zur Wahl anzutreten.
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Mit Unterstützung des Landesvorstands hatte das Ratsmitglied der Linken, Reinhard Prange, statt einer Wahlversammlung von Parteimitgliedern eine sogenannte Wahlberechtigtenversammlung veranstaltet. Die ist nach Bleis Ansicht illegitim gewesen und habe nur dazu gedient, „selektiv und gezielt ihnen besonders zugeneigte“ Personen einzuladen und so Pranges Kandidatur sicherzustellen.
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Nicht zulässig
Wie der Wahlleiter der Stadt Brilon, Beigeordneter Reinhold Huxoll, sagte, sei Bleis Einspruch aus mehreren Gründen nicht zulässig. Zum einen, weil allein das Datum des Eingangs zähle und nicht das Datum auf dem Briefkopf. Am 19. Oktober gab es jedoch keinen Kreisverband der Linken im HSK mehr. Und selbst wenn: Als Geschäftsführer gehöre Blei nicht dem geschäftsführenden Vorstand der Partei an, und nur der könne einen Einspruch erheben, wie auch der Landesvorstand eigens betont habe; eine Vollmacht, im Auftrag dieses Gremiums zu handeln, habe Blei nicht vorlegen können. Auch einer inhaltlichen Prüfung halte Bleis Einspruch nicht stand. Denn das Kommunalwahlrecht lasse sehr wohl zur Kandidatenaufstellung die Möglichkeit einer Wahlberechtigtenversammlung zu.
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Und was hinzukommt: Nach Auflösung des HSK-Kreisverbandes hat der Landesvorstand der Linken den Einspruch formell zurückgenommen. In dem Schreiben geht er auf die Querelen mit der früheren Kreisverbands-Spitze ein und teilt auch mit, dass dereren Einspruch gegen die Auflösung des Kreisverbandes sowohl erst- wie auch zweitinstanzlich von der Bundesschiedskommission der Partei abgelehnt worden sei. „Wir hoffen, dass diese leidige Angelegenheit nun ihren Abschluss finden kann und Sie als zuständige Wahlleitung die Ergebnisse der Kommunalwahl bestätigen können“, so die Landessprecher der Linken, Nina Eumann und Christian Leye, in ihrem Schreiben an die Stadt.
Der Beschluss des Wahlprüfungsausschusses muss formell noch vom Haupt- und Finanzausschuss am
Donnerstag, 17. Dezember, bestätigt werden.