Brilon. Welche Satzung ist die einzig Wahre? Wer darf Vorschläge der Linken für die Kommunalwahl unterzeichnen? Es gibt noch Hoffnung für Brilons Linke:
Können die Briloner Linken bei der Kommunalwahl am 13. September doch noch antreten? Die Chancen dafür stehen seit Dienstagabend gar nicht so schlecht. Denn da hat der Wahlausschuss der Stadt Arnsberg getagt und die Linken dort zur Wahl zugelassen. In Arnsberg und Brilon herrschten ähnliche „Start-Voraussetzungen“. In beiden Städten hatten die Kreis-Linken versucht, die Zulassung der Orts-Linken zur Wahl zu verhindern. In Brilon bislang mit Erfolg, in Arnsberg offenbar vergeblich.
„Andere Ausgangslage“
„Wir hatten am Dienstagabend eine andere Ausgangslage als die Kollegen in Brilon, die haben wir gewürdigt und sind zu dem bekannten Ergebnis gekommen“, sagte Arnsbergs Bürgermeister Ralf Paul Bittner auf Nachfrage unserer Zeitung. Noch bis eine Minute vor Sitzungsbeginn seien von unterschiedlicher Seite verschiedene Dokumente eingereicht worden, die man entsprechend bewertet habe. Bittner sprach von einem „erweiterten Sachverhalt“, mit dem sich der Kreiswahlausschuss vermutlich nun auch im Fall Brilon beschäftigen wird. An welcher entscheidenden Stelle der Sachstand ein anderer ist, wollte Bittner im Einzelnen nicht erklären.
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Wer darf unterzeichnen?
Strittiger Punkt scheint nach wie vor die Frage zu sein, wer auf Kreisebene die Wahlvorschläge vor Ort unterzeichnen darf. Kreis-Linken-Geschäftsführer Johannes Blei hatte auf diese Frage vergangene Woche geantwortet: „Zur Vertretung nach außen ist gemäß der Satzung des KV nur das Kreissprecherduo, bestehend aus der Kreissprecherin und dem Kreissprecher, gemeinsam berechtigt.“ In Brilon gab es zwar zwei Unterschriften - aber einer der Unterzeichner wäre demnach laut Satzung nicht zeichnungsbefugt gewesen.
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Der Landesgeschäftsführer der Linken, Sascha H. Wagner, erläuterte aber auf Nachfrage, dass die Satzung, auf die sich die Kreis-Linken beziehen, nachweislich nicht die gültige Fassung sei. Dies lasse sich belegen, denn auf Kreisebene sei bei einem geschäftlichen Vorgang eben jene Satzung hinterlegt worden, auf die sich z.B. die Briloner Linken beziehen und die die Kreis-Linken jetzt in Zweifel ziehen. Und dort sei der Unterschriften-Modus eben anders geregelt.
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In Brilon war die Zulassung der Linken zur Kommunalwahl daran gescheitert, dass - Stand Sitzung des Wahlausschusses - die Wahlvorschläge nicht ordnungsgemäß unterzeichnet gewesen sein sollen. Möglicherweise müsste diese Auffassung nach dem jetzigen „Arnsberger Stand der Dinge“ revidiert werden. Damit - und vermutlich mit zahlreichen weiteren Dokumenten und Satzungsvarianten - wird sich der Kreiswahlausschuss nächste Woche in Meschede beschäftigen.
HSK legt Beschwerde ein
In der Sitzung wird es aber nicht nur um die Zurückweisung der Briloner Linken zur Kommunalwahl gehen. Ein weiteres Thema sind die Linken in Olsberg. Dort hatte der Wahlausschuss getagt und alle Kandidaten durchgewunken. Als Aufsichtsbehörde ist hier allerdings der Kreis tätig geworden: Jörg Fröhling, Sprecher der Stadt Olsberg: „Ich kann bestätigen, dass der HSK Beschwerde gegen die Gültigkeit der Entscheidung des Wahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge für den Rat der Stadt Olsberg eingelegt hat.“ Für weitere Details verwies er an den Kreis.
Nach Informationen unserer Zeitung soll es auch hier um Unterschriften gehen. Für jeden Wahlbezirk bedarf es eines eigenen Wahlvorschlags, jeder muss einzeln unterschrieben sein und nicht alle haben dieselbe Unterschriften-Kombination der Kreis-Linken.
„Dass der Kreiswahlausschuss quasi als Beschwerdegremium vor einer Kommunalwahl tagt, ist eher ungewöhnlich. Das kommt sehr selten vor“, sagt Irmtrud Böddicker, Leitung Kommunalaufsicht beim HSK.