Marsberg. Der Mann lebt lebt seit 26 Jahren in Deutschland – und begeht Straftaten. Jetzt stand er erneut in Marsberg vor Gericht. Der Richter ist streng.
Seit 26 Jahren lebt der Angeklagte (40) nun schon in Deutschland. 26 Eintragungen hat der Russland-Deutsche auf seinem Kerbholz. Die letzte vom 29. Juni, war eine zu viel. Jetzt wandert der Harz-IV-Empfänger dafür in den Knast. Fünf Monate ohne Bewährung brummte ihm Amtsrichter Eberhard Fisch in der Verhandlung am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht Marsberg auf. Ohne Bewährung, darin waren sich Oberamtsanwalt Balkenhol und Amtsrichter Fisch einig, weil sie nicht sahen, dass er sich durch eine weitere Geld- oder Bewährungsstrafe von weiteren Straftaten abhalten lasse.
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18 Flaschen Wodka im Wert von 155,07 Euro
Zumal er die vorletzte erst Anfang Mai begangen hatte. „Das sind mal gerade sechs Wochen her und Sie sitzen schon wieder hier. So kann es nicht weitergehen“, schüttelte Amtsrichter Fisch den Kopf. Es werde wohl zu einer noch höheren Gesamtfreiheitsstrafe kommen, sagte er, weil die Strafe des Diebstahls vom Mai noch hinzukomme.
Da nützte es auch wenig, dass der Angeklagte vollumfänglich seine Tat gestand. Wieder Diebstahl. 18 Flaschen Wodka im Wert von 155,07 Euro hatte er am 29. Juni im Netto-Markt in Marsberg in eine Tasche gepackt, diese in den Einkaufswagen gelegt. Auf das Kassenband legte er aber nur eine weitere Wodka-Flasche, bezahlte diese mit Karte und verließ den Markt. Einer Verkäuferin fiel dies auf. Sie folgte ihm und rief die Polizei. Diese nahm in der Wohnung der Mutter die Wodka-Flaschen in Beschlag und brachte sie zurück in den Markt.
Vollumfänglich Tat gestanden
Er hätte sie nicht für sich gebraucht, sagte der Angeklagte aus: „Ich trinke schon lange nicht mehr. Ich wollte sie verkaufen.“ Am 5. Mai wollte der Angeklagte einen Kasten mit Wodkaflaschen aus dem Markt stehen, was jedoch scheiterte. Fünf Monate auf Bewährung brachte ihm dieser versuchte Diebstahl ein. „Nicht mal zwei Monate später begehen Sie wieder einen Diebstahl“, schüttelte Amtsrichter Fisch ungläubig den Kopf bei der Urteilsverkündung. „So kann das nicht weitergehen.“
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Der Amtsrichter sah aber auch, dass er durchaus den Eindruck hinterlasse, dass er an seiner Betäubungsmittelabhängigkeit arbeite. Wie die Bewährungshelferin aussagte, war er zeitweise in stationärem Entzug wurde aber aus disziplinarischen Gründen vorzeitig entlassen. Er sei aber jetzt in ambulanter Behandlung.
Der Angeklagte verzichtete kleinlaut auf das letzte Wort, nahm das Urteil an und verzichtete auch auf Rechtsmittel. Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen sowie seine eigenen Auslagen.