Arnsberg/Medebach. Er hätte das Ruder noch rumreißen und eine Haftstrafe in Bewährung umwandeln können. Doch der Medebacher kam erst gar nicht zum Prozess.
Es wäre eine Chance gewesen - er hat sie vertan: Weil er gestern sein eigenes Berufungsverfahren platzen ließ, wird ein 25-jähriger Mann, der zuletzt in Medebach gemeldet war, wohl eine längere Haftstrafe antreten müssen.
Unverständnis
Unverständnis herrschte gestern bei den Parteien vor der Berufungskammer des Landgerichtes Arnsberg über das Verhalten des 25-Jährigen, der im Juli 2019 vom Schöffengericht Meschede wegen Betruges im besonders schweren Fall verurteilt worden war. Unter Einbeziehung einer weiteren Straftat war der junge Mann zur eine Gesamt-Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.
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Weil er mit diesem Urteil nicht einverstanden war, hatte er von seinem Recht auf Berufung Gebrauch gemacht. Diese Berufungsverhandlung sollte gestern Morgen um 9 Uhr stattfinden. Doch wer nicht vor Gericht erschien, war der Angeklagte selbst.
Unentschuldigtes Fehlen
Die Kammer stellte zu Beginn der Verhandlung fest, dass der Medebacher ordnungsgemäß geladen worden war und nun unentschuldigt fehlte. Sein Anwalt Oliver Brock aus Brilon bemühte sich, mit ihm telefonisch in Kontakt zu treten, was letztlich keinen Erfolg brachte.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte der 25-Jährige einen Freund der Familie, einen zur Tatzeit 89-jährigen Senior aus dem Raum Remscheid, um sage und schreibe 117.488 Euro betrogen. Er hatte dem Senior und der eigenen Großmutter immer wieder vorgespielt, in Notlagen zu stecken.
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117.488 Euro Schaden
Mal brauchte er das Geld angeblich für den Kauf eines Autos, um einen Schulabschluss nachzuholen. Mit 4600 Euro nahm das Elend seinen Lauf. Insgesamt 13 weitere Überweisungen folgten, für die der junge Mann den Rentner um Geld bat und ihm dafür zum Teil haarsträubende Geschichten auftischte. Bei den meisten ging es um sein berufliches Fortkommen, Schulden, „sonst muss ich in den Knast“ - das meiste erlogen. So behauptete er, dass er für einen Ausbildungsvertrag im Forst bei der Stadt Meschede in Vorkasse treten müsse. Er müsse einen Lehrgang machen und brauche Werkzeug. Auch dabei unterstützte ihn der Remscheider. Als dann dieser Ausbildungsvertrag scheiterte, war das Geld weg. So wie auch die übrigen Summen, für die sich der Autonarr vor allem hochwertige Pkw kaufte. Tatsächlich hatte er nie vorgehabt, das Geld zurückzuzahlen.
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Das Gericht wertete seine Argumente damals als Lügen und verurteilte den Angeklagten zu der genannten hohen Freiheitsstrafe.
Jetzt vor der Berufungskammer hätte er eine Chance gehabt, von dem hohen Strafmaß herunter zu kommen. Selbst eine Bewährungsfreiheitsstrafe lag im Bereich des Möglichen. Nach längerer Beratung der Kammer verwarf diese in ihrem Urteil die Berufung des Angeklagten. Der Medebacher wird nun die fünfeinhalb Jahre hinter Schwedischen Gardinen verbringen.