Hochsauerlandkreis. Mit Überschreiten des 50er-Werts der 7-Tage-Inzidenz ist der HSK Corona-Risikogebiet: Seit Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr, hat das Konsequenzen.
Die Corona - Fallzahlen im HSK sind sprunghaft gestiegen. Der Hochsauerlandkreis ist mit einem Inzidenzwert von 52,7 jetzt Risikogebiet. Ein Hotspot ist im HSK nicht auszumachen. „Das Virus wird bei uns aktuell vor allem innerhalb der Familien weitergetragen“, sagt Kreissprecher Martin Reuther. Das zeigen Recherchen und die Rückverfolgung durch das Fallmanagement. Kein Pflegeheim, keine Schule oder kein Seniorenheim, in dem das Virus so stark grassiert, dass der aktuelle Anstieg zu erklären sei. Auch gab es keinen Superspreader-Event. Die Fallzahlen steigen in fast allen Städten und Gemeinden kontinuierlich an. Der Altkreis Brilon verzeichnet noch verhältnismäßig moderate Zahlen.
Die HSK-Corona-Zahlen im Überblick
Im Marienhospital Arnsberg ist gestern (22. Oktober) ein 73-jähriger Mann gestorben, der Vorerkrankungen hatte.
Mit Stand von Freitag, 23. Oktober, 9 Uhr, verzeichnet die Corona- Statistik des HSK 43 Neuinfizierte und fünf Genesene. Insgesamt sind es damit 159 Infizierte, 936 Genesene sowie 21 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.
Stationär werden 14 Personen behandelt, davon vier Personen intensivmedizinisch und davon werden drei Patienten beatmet.
Seit Ausbruch der Pandemie zählt der Hochsauerlandkreis insgesamt 1.116 bestätigte Infektionen.
Die Infizierten verteilen sich insgesamt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (23), Bestwig (23), Brilon (5), Eslohe (4), Hallenberg (2), Marsberg (5), Medebach (7), Meschede (29), Olsberg (5), Schmallenberg (28), Sundern (21) und Winterberg (7).
Mit Überschreiten der Schwelle von 50 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner gilt aber für den gesamten HSK die Gefährdungsstufe 2. Der Hochsauerlandkreis ist aufgrund des Überschreitens der 50er-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Amtlichen Bekanntmachungen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW zu veröffentlichen.
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Seit Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr, sind die neue Beschränkungen in Kraft getreten.
Die neuen Coronaregeln für den HSK
Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu. Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
Hotline nur bei Fragen zur Gesundheit
Auf der Startseite des Hochsauerlandkreise unter www.hochsauerlandkreis.de findet man sofort die Corona Allgemeinverfügung. Dort ist sehr detailliert erklärt, was erlaubt und was verboten ist. Für Arnsberg und Sundern ist z.B genau skizziert, in welchen Bereichen der Innenstadt Masken zu tragen sind.
Die Corona-Hotline des HSK 0291/94 22 02, ist Samstag und Sonntag jeweils von 9 bis 13 Uhr geschaltet. Wichtiger Hinweis: Wer die Nummer wählt, sollte ausschließlich Fragen zu gesundheitlichen Themen auf dem Herzen haben. Fragen zu Sperrzeiten/Veranstaltungen/Hochzeiten etc. können dort NICHT beantwortet werden. Dafür sind die jeweiligen Ordnungsämter zuständig.
Stichwort Gottesdienste
Alle Gottesdienstbesucher/innen müssen durchgehend einen Mund-Nasenschutz tragen. Darauf weist das Erzbistum hin. Lediglich zum Empfang der Hl. Kommunion kann der Mund-Nasenschutz abgenommen werden. Konkret bedeutet das, dass sowohl auf dem Weg zum Sitzplatz, auf dem Weg zum Kommunionempfang als auch auf den Sitzplätzen durchgehend der Mund-Nasenschutz getragen werden muss. Darüber hinaus gilt für einen Inzidenzwert von 50 und höher, dass die Gottesdienstbesucherzahl auf maximal 50 Prozent der normalen Kapazität begrenzt wird. Diese Regelungen gelten für reguläre Gottesdienste. Für Beerdigungen, so das Bistum, gibt es besondere Regelungen.
Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wäre zum Beispiel der Ausbruch in Sundern als Corona-Hotspot lokalisiert, könnte Brilon entscheiden, ob hier in der Bahnhofstraße eine Maskenpflicht sinnvoll ist. Das ist bislang für keine Stadt im Altkreis verfügt worden. Wo genau das vor Ort sein wird, legt der Kreis im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden ausdrücklich fest. Für die Städte Arnsberg und Sundern wurden in der Allgemeinverfügung solche Regelungen festgelegt. Es ist dort exakt geregelt, wo und zu welchen Uhrzeiten auf der Straße Masken getragen werden müssen.
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Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung Arnsberg weitere Schutzmaßnahmen anordnen.
Wer etwa in Supermärkten keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Im öffentlichen Nahverkehr sind 150 Euro fällig - ohne zusätzliche Aufforderung.
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Im Restaurant kostet es 250 Euro, wenn man einen falschen Namen angibt. Zwar müssten Wirte die Angaben auf Plausibilität überprüfen, sie würden aber nicht bestraft.
Sieben Tage unter 50er-Marke
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden“, heißt es in einer Mitteilung des Landes NRW. Bei allen Regelungen der Coronaschutzverordnung gelte für den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Die Landesregierung empfehle aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließe ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.