Hochsauerlandkreis. Der HSK ist Corona-Risikogebiet: Ordnungsämter können festlegen, wo und wann Masken in der Fußgängerzone zu tragen sind. Das sind die Fakten:
Es war nur eine Frage der Zeit bei den steigenden Fallzahlen: Jetzt hat es auch den Hochsauerlandkreis getroffen. Mit einer Corona -Inzidenz von 52,7 (Stand 23. Oktober) zählt der HSK ab sofort zu den Risikogebieten. Waren vergangenen Samstag noch 71 Personen infiziert, hat sich die Zahl mit 159 binnen einer Woche mehr als verdoppelt. Auch im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg gehen die Werte steil nach oben: Dort lag die Inzidenz mit 68 Fällen am Freitag bei 43,5. Der Kreis Paderborn meldete gestern 144 aktive Fälle in seinen zehn Kommunen und kommt damit auf eine Sieben-Tages-Inzidenz von 20,8.
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Verbreitung
„Wir konnten keinen Hotspot ausmachen. Das Virus hat sich offensichtlich hauptsächlich im Familienkreis ausgebreitet. Auch altersmäßig ist die ganze Bandbreite betroffen - vom Kindergartenkind bis zum Senior“, sagt der Sprecher des Hochsauerlandkreises, Martin Reuther. Wie sich die Fallzahlen entwickeln, vermag niemand vorauszusagen. Aber Reuther befürchtet: „Sie werden vermutlich erstmal weiter steigen.“
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Vermeidung
Um dies zu verhindern oder zumindest um den Trend zu stoppen, greifen seit der Überschreitung des Richtwertes strenge restriktive Maßnahmen. Ob zum Beispiel in den Fußgängerzonen das Tragen von Mund- und Nasenschutz verpflichtend wird, liegt bei den jeweiligen städtischen Ordnungsämtern und hängt von der Frequentierung der jeweiligen Örtlichkeiten ab: „Arnsberg und Sundern sind bereits an uns herangetreten, eine solche Auflage in die Allgemeinverfügung aufzunehmen“, sagt Martin Reuther. Diese Verfügung kann man übrigens auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises einsehen.
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Denkbar ist es auch, dass Städte zu bestimmten Stoßzeiten - zum Beispiel an Markt-Tagen - eine Maskenpflicht anordnen. Den kommunalen Ordnungsämtern obliegt es daher auch, darüber zu entscheiden, was in den Einkaufszonen erlaubt oder verboten ist. Die Gewerbetreibenden in Brilon z.B. planen für den 30. Oktober die Aktion „Brilon bei Nacht“ mit Vorstellung der neuen Waldfee. Ob das geht?
Verständnis
Jedenfalls werden die Regeln schnell umgesetzt. Schon gestern informierte z.B. die Stadt Medebach Brautleute, die heute heiraten wollen, über die neuen Reglements und erinnerte an die Einhaltung der Personenbeschränkung. Paare, die ansonsten im großen Stil heiraten wollen und ihre Feste bereits angemeldet hatten, sollten vorsichtshalber bei den Ordnungsämtern nachfragen, was überhaupt noch möglich ist. Neben der Maskenpflicht haben die Städte auch noch Spielraum bei der Ausschank-Beschränkung (von 23 bis 6 Uhr) in der Gastronomie. Martin Reuther glaubt aber nicht, dass die Schrauben da noch enger gestellt werden.
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Was das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes in Schulen anbelangt, fällt die Regelung einzige in die Zuständigkeit des Landes. In den weiterführenden Schulen wird die „Maultasche“ weiter verpflichtend sein; der Ennepe-Ruhr-Kreis war erst vorgestern mit dem Versuch gescheitert, auch den Grundschülern einen „Maulkorb“ aus Stoff zu verpassen.
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Veranstaltungen
Der rapide Anstieg bei der Zahl der Erkrankten hat auch große Auswirkungen auf das kulturelle Leben. Dem weltgrößten Blechbläserfestival „Sauerland-Herbst“ weht der Pandemie-Wind eiskalt ins Gesicht. Das Konzert in Finnentrop musste abgesagt werden; dasselbe Schicksal ereilte gestern das Konzert in der Abteikirche Meschede und auch die Matinee an diesem Sonntag im Kloster Bredelar wird nicht stattfinden. „Alles andere wäre unvernünftig“, sagt Cornelia Reuber vom Organisationsteam beim HSK-Kulturamt. Ohnehin galt bislang für jede Veranstaltung ein besonderes Hygienekonzept. Bei einer Inzidenz-Zahl bis 35 durfte die Mindestabstandsregel von 1,50 Meter unterschritten werden, weil nachvollziehbar war, wer wo gesessen hatte. Ab einer Corona-Inzidenz von 35 sind 1,50 Meter Mindestabstand und Nachvollziehbarkeit des Sitzplatzes vorgeschrieben. Und jetzt?
Hotline nur bei Fragen zur Gesundheit
Auf der Startseite des Hochsauerlandkreise unter www.hochsauerlandkreis.de findet man sofort die Corona Allgemeinverfügung. Dort ist sehr detailliert erklärt, was erlaubt und was verboten ist. Für Arnsberg und Sundern ist z.B genau skizziert, in welchen Bereichen der Innenstadt Masken zu tragen sind.
Die Corona-Hotline des HSK 0291/94 22 02, ist Samstag und Sonntag jeweils von 9 bis 13 Uhr geschaltet. Wichtiger Hinweis: Wer die Nummer wählt, sollte ausschließlich Fragen zu gesundheitlichen Themen auf dem Herzen haben. Fragen zu Sperrzeiten/Veranstaltungen/Hochzeiten etc. können dort NICHT beantwortet werden. Dafür sind die jeweiligen Ordnungsämter zuständig.
Stichwort Gottesdienste
Alle Gottesdienstbesucher/innen müssen durchgehend einen Mund-Nasenschutz tragen. Darauf weist das Erzbistum hin. Lediglich zum Empfang der Hl. Kommunion kann der Mund-Nasenschutz abgenommen werden. Konkret bedeutet das, dass sowohl auf dem Weg zum Sitzplatz, auf dem Weg zum Kommunionempfang als auch auf den Sitzplätzen durchgehend der Mund-Nasenschutz getragen werden muss. Darüber hinaus gilt für einen Inzidenzwert von 50 und höher, dass die Gottesdienstbesucherzahl auf maximal 50 Prozent der normalen Kapazität begrenzt wird. Diese Regelungen gelten für reguläre Gottesdienste. Für Beerdigungen, so das Bistum, gibt es besondere Regelungen.
Wie es mit dem Festival weitergeht, wollen die Verantwortlichen Anfang nächster Woche erklären. In Medebach steht noch ein Konzert im Programm, bei dem ursprünglich knapp 300 Zuschauer in die Schützenhalle gedurft hätten. Die Briloner JazzNacht fand letzten Samstag noch vor 350 Zuschauern statt. Heute undenkbar.