Hochsauerlandkreis. Die 7-Tage-Inzidenz steigt über 50: Die Corona-Ampel im HSK steht seit Freitag auf Rot. Diese neue Regeln und Beschränkungen treten in Kraft:
Die Fallzahlen im HSK sind sprunghaft gestiegen. Der Hochsauerlandkreis ist mit einem Inzidenzwert von 52,7 jetzt Corona-Risikogebiet. Mit Überschreiten der Schwelle von 50 neuen Infektionen pro 100.0000 Einwohner ist der HSK als Corona-Hotspot in der Gefährdungsstufe 2. Das geht aus Daten des Robert Koch Instituts (RKI) hervor. Welche Regeln es jetzt zu beachten gibt und welche Einschränkungen es für die Bürger gibt. Am Samstag, 0 Uhr, treten die neuen regeln in Kraft.
Übersteige die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 50 sieht die Coronaschutzverordnung seit dem 17. Oktober gemäß der von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse verstärkte Schutzmaßnahmen vor. Man spricht auch von „Gefährdungsstufe 2“. Folgende Regeln müssen dann laut dem Land NRW beachtet werden:
Die neuen Coronaregeln für den HSK in der Übersicht
Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu. Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest.
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Ist zum Beispiel der Ausbruch in Sundern als Corona-Hotspot lokalisiert, kann Brilon entscheiden, ob hier in der Bahnhofstraße eine Maskenpflicht sinnvoll ist. Wer etwa in Supermärkten keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Im öffentlichen Nahverkehr sind sogar 150 Euro fällig - ohne zusätzliche Aufforderung. Im Restaurant kostet es 250 Euro, wenn man einen falschen Namen angibt. Zwar müssten auch die Wirte die Angaben auf Plausibilität überprüfen, sie würden aber nicht bestraft.
Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen anordnen.
Das passiert bei weiter steigenden Corona-Fallzahlen
Die Gefährdungsstufen 1 (ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35) und 2 (ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50) würden von der Kommune durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden müssen. Die verschärften Schutzmaßnahmen würden dann in der Regel ab 0.00 Uhr des Folgetages greifen.
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„Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden“, heißt es in einer Mitteilung des Landes NRW.
Bei allen Regelungen der Coronaschutzverordnung gelte für den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Die Landesregierung empfehle aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließe ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.