Winterberg. Laut RKI sind weitere Top-Urlaubsregionen, aus denen Gäste nach Winterberg reisen, als Risikogebiete eingestuft worden. Was das bedeutet.

Es ist Urlaubszeit, die Herbstferien stehen vor der Tür. Die Corona-Krise sorgt aber trotzdem für weitere Unwegbarkeiten in der Tourismusbranche. Die Liste der „Risikogebiete“, also der besonders durch Corona betroffenen Gebiete außerhalb Deutschlands, ist zuletzt am am 30. September aktualisiert worden – und einige Gebiete sind dazugekommen, die zu den Top-Gäste-Ländern für den Winterberger Tourismus gehören.

Belgien komplett Risikogebiet

Neu ist, dass Belgien nun komplett als Risikogebiet gilt. In den Niederlanden sind es unverändert drei Provinzen. Auch in Österreich sind die folgenden Bundesländer derzeit als Risikogebiete eingestuft: Bundesland Wien (seit 16. September), Bundesland Vorarlberg (seit 23. September) mit Ausnahme der Gemeinde Mittelberg / Kleinwalsertal (seit 2. Oktober), Bundesland Tirol (seit 25. September) mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz (seit 2. Oktober).

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Für den Winterberger Tourismus, der besonders durch Gäste aus den Niederlanden bestimmt wird, aber auch Touristen aus Belgien, Österreich oder Großbritannien immer gerne empfängt, ein weiterer Einschnitt. So sind in Großbritannien folgende Gebiete ebenfalls als Risikogebiet eingestuft: Nordirland (seit 30. September), North East (seit 2.Oktober), North West (seit 2.Oktober), Wales (seit 30. September), Yorkshire and the Humbers (seit 2.Oktober), Schottland (seit 2.Oktober) und das britische Überseegebiet Gibraltar (seit 26. August).

Gäste direkt in Quarantäne

„Nach der Coronaeinreiseverordnung NRW müssen sich Personen aus sogenannten Risikogebieten nach der Einreise nach Deutschland in Quarantäne begeben, wenn sie sich vorher in einem solchen Risikogebiet aufgehalten haben“, schreibt die Stadt Winterberg zur Erinnerung auf ihrer Website.

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„Der Aufenthalt ist also unabhängig davon, ob die Person in einem Risikogebiet üblicherweise wohnt oder ob sie sich dort aus anderen Gründen aufgehalten hat.“

Und: „Gäste, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen nicht in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Jugendherbergen etc. beherbergt werden. Ausnahme: Es wurde ein Coronatest durchgeführt, der negativ ist“, heißt es weiter. „Ein negativer Corona-Test darf höchstens 48 Stunden (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses) vor der Anreise vorgenommen werden.“

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