Winterberg. Eine Sondereinheit der Polizei durchsucht im Juni eine Wohnung im Raum Winterberg und sichert Datenmaterial. Wie weit sind die Ermittlungen?
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat noch keine spruchreifen Erkenntnisse zu einem spektakulären Sondereinsatz einer Spezialeinheit im Sommer dieses Jahres im Raum Winterberg. „Das kann auch noch einige Zeit dauern“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Poggel der WP. Es geht um einen Polizeieinsatz vom 27. Juni dieses Jahres in einem Winterberger Ortsteil durch eine Spezialeinheit, die für klar definierte Aufgabenbereiche zuständig ist, um Beweismaterialien zu sichern. Problem der Ermittler derzeit offenbar: Die Datenmenge, die ausgewertet werden muss ist sehr groß. Die Ermittlungsbehörden sind viele Stunden damit beschäftigt, das Material zu ordnen und die strafrechtliche Relevanz zu bestimmen.
Datenmaterial sichergestellt
Der Einsatz war außergewöhnlich – insbesondere für einen Ortsteil im Sauerland: Vor Ort war dort die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) aus Bochum. Bei der Durchsuchung einer Wohnung war umfangreiches Datenmaterial sichergestellt worden. Zu einer Festnahme war es allerdings nicht gekommen. Die Ermittlungen und Auswertungen laufen immer noch. Zu weiteren Hintergründen und zum Anlass der Durchsuchung wollte die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben machen.
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Vier Mannschaftswagen und maskierte Beamte
Passanten wollen damals mindestens vier Mannschaftswagen und maskierte Beamte gesehen haben; sie berichteten von einem „stundenlangen Einsatz“.
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Bei den Einsatzkräfte handelte es sich nicht um einen Teil einer Hundertschaft aus Bochum, die zur sogenannten BFE (Beweissicherungs- und Festnahme-Einheit) gehört. Die 46 Polizistinnen und Polizisten der Bereitschaftspolizei sind speziell dafür geschult, Beweise zu sichern und Straftäter festzunehmen. So sollen sie zum Beispiel bei gewalttätigen Demonstrationen und Ausschreitungen bei Fußballspielen zum Einsatz kommen.
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Aufgabe der Einheit ist es, Rechtsbrüche von Gewalttätern gerichtlich verwertbar zu dokumentieren. Um welche Verdachtsmomente es sich konkret handelt, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. So lange gelte die Unschuldsvermutung.