Brilon/Olsberg. Ein Mädchen (18) aus Brilon wird bei der Kripo als Zeugin verhört. Kurz später steht sie vor dem Haftrichter. Es ist ein unglaublicher Fall.

Man könnte glauben, dass alles passiert in einem Krimi“, sagt der Briloner Rechtsanwalt Oliver Brock. Dass seine Mandantin zunächst als Zeugin eines Raubüberfalls in Olsberg verhört wird, wenig später als Beschuldigte in dem Fall vernommen wird und schließlich noch am selben Tag – wegen eines völlig anderen Delikts – dem Haftrichter am Amtsgericht Brilon vorgeführt wird, hat er auch noch nicht erlebt.

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Erst Überfall auf Spielhalle in Olsberg

Das Ganze geschieht am 31. Juli. in Olsberg wird eine Spielhalle überfallen. Die beiden Tatverdächtigen (22 und 26) aus Syrien werden gefasst und kommen ins Polizeigewahrsam. Die 18 Jahre alte Angestellte der Spielhalle wird als Zeugin vernommen. Im Zuge der Vernehmung ergaben sich Hinweise, dass die Tat vorgetäuscht sein könnte. Plötzlich ist die 18-Jährige Beschuldigte. Sie äußert sich gegenüber den Beamten nicht zu den Vorwürfen.

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Haftbefehl während der Vernehmung

„Während dieser Vernehmung kommt plötzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf den Tisch“, erzählt Rechtsanwalt Oliver Brock aus Brilon. Der Staatsanwalt möchte die junge Frau in Untersuchungshaft schicken – wegen einer Messerstecherei, die wenige Tage zuvor stattgefunden haben soll - in einer Mädchen-WG. Die 18-Jährige soll nach einem Streit mehrfach versucht haben, ihre Mitbewohnerin mit einem Messer zu verletzen. Das 19-Jährige mutmaßliche Opfer wird allerdings nur leicht am Bein verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht dennoch von versuchtem Totschlag aus. Der Richter gibt dem Antrag auf U-Haft statt, die junge Frau wird nach Iserlohn ins Gefängnis gebracht.

Untersuchungshaft und psychiatrisches Gutachten

„Es steht weiterhin ein versuchter Totschlag im Raum“, sagt Staatsanwalt Klaus Neulken. Er hat ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Ein Routinevorgang – aber in diesem Fall vielleicht sogar von besonderer Bedeutung. Denn die erst 18-Jährige Tatverdächtige saß schon einmal im Gefängnis. Sie wurde 2017 zu einer zweijährigen Jugendhaftstrafe verurteilt, weil sie bereits schon einmal jemanden mit einem Messer verletzt hat.

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Die 18-Jährige gibt an, ihr Mitbewohnerin weder bedroht, noch gestochen zu haben. Die 19-Jährige habe sich die Verletzungen selbst mit einer Schere zugefügt.