Marsberg. Bei der Kommunalwahl am 13. September gibt es in Marsberg einige Neuerungen für Wähler. Darauf muss bei der Stimmabgabe geachtet werden.

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW aus Dezember 2019 machte es notwendig, in zahlreichen Städten und Gemeinden die Zuschnitte der Wahlbezirke neu zu ordnen. Auch in Marsberg wurden deshalb Veränderungen vorgenommen . So wurde beispielsweise der Ortsteil Padberg (bisher Wahlbezirk 10) den Wahlbezirken 8 (Bredelar) und 9 (Beringhausen) zugeordnet. Auch die Ortsteile Oesdorf, Essentho und Meerhof sind auf je zwei Wahlbezirke aufgeteilt worden. Somit werden auch in diesen Ortsteilen zwei Wahllokale eingerichtet.

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Im einzelnen gab der Verfassungsgerichtshof vor, dass, bezogen auf die durchschnittliche Einwohnerzahl der Wahlbezirke statt der bisher erlaubten pauschalen Abweichungsgrenze von 25 Prozent nach oben bzw. unten, jetzt nur noch bis zu 15 Prozent als unproblematisch angesehen werden. Damit werden die Wahlbezirke annähernd gleich groß.

Warum müssen die Wahlbezirke annähernd gleich groß sein?

Jede Stimme im Gemeindegebiet muss annähernd gleich viel Gewicht haben. Wenn es große Unterschiede bei den Wahlbezirksgrößen innerhalb einer Kommune gibt, sind in einem Wahlbezirk deutlich weniger Stimmen erforderlich um ein Mandat zu erringen, als in einem anderen Wahlbezirk. Dementsprechend hätten die Wahlberechtigten der jeweiligen Wahlbezirke unterschiedlich großen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Rates bzw. Kreistages.

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Was muss ich als Wähler beachten?

Ab Mitte August werden den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Diese enthalten unter anderem Angaben über den Wahlbezirk und das Wahllokal. Durch die oben genannte Neueinteilung der Wahlbezirke können in Bezug auf den Wahlbezirk und/oder das Wahllokal Änderungen gegenüber den Kommunalwahlen 2014 eingetreten sein, die dann beachtet werden sollten.

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Hinzu kommt, dass wegen der Corona-Pandemie einige bisher genutzte Wahllokale nicht mehr in Anspruch genommen werden können, da diese die räumlichen Vorgaben nicht erfüllen um die aus hygienischen Gründen notwendigen Abstandsregeln einhalten zu können. Dies betrifft die Ortsteile Oesdorf, Essentho und Padberg. Hier muss auf die örtlichen Schützenhallen bzw. das Pfarrheim (Essentho) ausgewichen werden.

Die komplette Einteilung der Wahlbezirke wurde im Amtsblatt Nr. 04/2020 am 6. März veröffentlicht. Online unter: www.marsberg.de/Bürger/Amtsblatt.