Brilon. Täter brechen den Geldautomaten an einer Spielhalle in Brilon auf. Ihre Beute: 38.000 Euro. Ein Mann aus Serbien stand wegen der Tat vor Gericht.
Ein Mann aus Serbien muss für zwei Jahre und fünf Monate hinter Gitter. Eine Berufungskammer des Landgerichts Arnsberg bestätigte jetzt das Urteil des Schöffengerichts Brilon gegen den 54 Jahre alten Mann aus dem April 2019. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Serbe mit anderen Tätern einen Geldautomaten des Spielcasinos am Ostring in Brilon aufgebrochen hat. Die Beute: 38.000 Euro.
Aufgrund einer DNA-Spur hatte die Kripo zumindest einen der Täter überführt, die in der Nacht zum 12. Oktober 2018 den Geldautomaten der Spielhalle geknackt hatten. Gegen 4.30 Uhr hatte in der Tatnacht der Alarm angeschlagen. Obwohl die ersten Streifenwagenkurz danach am Ostring eingetroffen waren, waren die Täter bereits mit der beute geflohen. Die Überwachungskamera hatte zwei Personen aufgenommen, die sich an dem an der Außenfassade des Spielcasinos angebrachtem Geldautomaten zu schaffen machten.
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Suche mit Polizeihubschrauber ohne Erfolg
Eine Identifizierung war allerdings nicht möglich, auch die Fahndung mit einem Polizeihubschrauber führte zu keinem Erfolg. Erst eine DNA-Spur half der Kripo, die Tat dem 54-Jährigen zuzuordnen.
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Das Schöffengericht Brilon hatte den 54 Jahre alten Serben für schuldig befunden und ihn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Berufungskammer habe „das Urteil des Schöffengerichts im vollen Umfang bestätigt“, so einer Sprecherin des Landgerichts Arnsberg zur WP. Der Haftbefehl gegen den 54-Jährigen bleibt bestehen. Er wurde aus dem Gerichtssaal zurück ins Gefängnis gebracht.
Bei Verkehrskontrolle im Raum Lippstadt festgenommen
Der Angeklagte hatte die Tat in der Verhandlung in Brilon bestritten und behauptet, zur Tatzeit an seinem Haus in Serbien Maurerarbeiten vorgenommen zu haben haben.
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Ende Januar war der jetzt verurteilte Mann bei einer Verkehrskontrolle im Raum Lippstadt festgenommen worden. Anfang des Jahres war er zum wiederholten Male illegal nach Deutschland eingereist.
Bereits 14 Vorstrafen, darunter auch Gefängnisaufenthalte, hat er sich in den vergangenen 30 Jahren in Deutschland eingehandelt. Im Jahr 2000 war er abgeschoben worden. Das hielt den gelernten Krankenpfleger allerdings nicht davon ab, für weitere Straftaten wieder einzureisen – zuletzt mit einem falschen Führerschein und einem falschen Ausweis.