Hochsauerlandkreis. Seit 2017 müssen sich Prostituierte registrieren - dennoch kann ihre Zahl im HSK nur geschätzt werden. Ein Blick ins Rotlichtmilieu im Sauerland.
Im Hochsauerlandkreis sind aktuell 96 Frauen /Stand 31. Dezember 2019) nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prost SchG) gemeldet. Der Großteil der Prostituierten in den Bordellen im HSK stammt nicht aus Deutschland. 79 Frauen haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. 17 Frauen haben einen deutschen Pass. der Großteil der der Frauen (79) ist zwischen 21 und 45 Jahren alt. Das geht aus Daten des Landesamts für Statistik (IT NRW) hervor.
Corona: Vermutlich viel Prostitution im Verborgenen
Wie viele Frauen tatsächlich im Bereich Prostitution arbeiten ist unklar. „Im Bereich des Prostitutionsgewerbes kann man davon ausgehen, dass es eine Dunkelziffern gibt. Gerade im aktuellen Zeitraum in der das Gewerbe coronabedingt seine Dienstleistungen nicht anbieten darf, wird wahrscheinlich trotzdem viel im Verborgenen stattfinden“, sagt Carolin Fisch, Sprecherin des Hochsauerlandkreises.
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Zwölf Bordellbetriebe im HSK
Seit 2017, in dem Jahr trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft, haben sich bei Hochsauerlandkreis insgesamt 235 Frauen für das Prostitutionsgewerbe angemeldet. Im laufenden Jahr 2020 gab es zwischen Januar und März 27 neue Anmeldungen. „Seit April verzeichnen wir keine neue Anmeldungen“, sagt Carolin Fisch. Die Coronakrise hat zu einer Schließung der Bordelle und zu einem temporären Verbot von Sexarbeit geführt – auch in den zwölf angemeldete Bordellbetrieben im Hochsauerlandkreis.
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Die Zahlen aus NRW
NRW-weit sind 9472 Prostituierte gemeldet – davon 2202 mit deutscher Staatsangehörigkeit. Von den 7 270 ausländischen Prostituierten hatten die meisten eine rumänische (48,0 Prozent) oder eine bulgarische Staatsangehörigkeit (16,5 Prozent). Knapp die Hälfte (48,0 Prozent) der 9 472 angemeldeten Prostituiertenwaren jünger als 30 Jahre: 585 (6,2 Prozent) waren im Alter von 18 bis 20 Jahren, 3 959 Prostituierte (41,8 Prozent) im Alter von 21 bis 29 Jahren.
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Die Ergebnisse der Statistik nach dem Prost SchG basieren auf Angaben der für die Anmeldungen und Erlaubnisse zuständigen Behörden. Für die Prostituierten besteht seit dem 1. Juli 2017 Anmelde- und für die Prostitutionsgewerbe Erlaubnispflicht.