Brilon. In Brilon eskaliert ein Streit von Radfahrer und Autofahrer. Dder Autofahrer zieht eine Waffe. Ein Richter spricht ein überraschendes Urteil.

Mit einer Pistole hat ein Mann einen Radfahrer bedroht – und wurde deswegen bereits im Februar vor dem Amtsgericht Brilon verurteilt. Das Landgericht Arnsberg hat das Urteil jetzt in einem Berufungsverfahren abgemildert.

Fahrradfahrer nur knapp überholt

90 Tagessätze zu je 60 Euro hätte der Angeklagte bezahlen müssen, wenn das Urteil des Amtsgericht Brilon nicht im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Arnsberg gelandet wäre.

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Der Angeklagte ist am 16. Juli letzten Jahres bei Brilon unterwegs gewesen, als er einen Fahrradfahrer knapp überholt hat. Daraufhin reckt der Radfahrer wütend die Faust nach oben. Der Angeklagte hält an und wartet, bis der Fahrradfahrer auf der Fahrerseite aufgetaucht ist, um dann mit seiner Autotür zu versuchen, den Mann vom Rad zu stoßen.

Berufungsverfahren mildert Urteil ab

Als der Fahrradfahrer sein Rad abstellt und auf den Angeklagten zugeht, zieht dieser eine Waffe und bedroht den Fahrradfahrer; im Nachhinein stellt sich heraus: es ist eine Schreckschusspistole. Der Radfahrer zieht sich sofort mit erhobenen Händen zurück – im Glaube, dass der Autofahrer eine echte Waffe in der Hand hält.

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Das Amtsgericht Brilon verurteilt ihn Anfang des Jahres zu 5400 Euro Strafe und einem Führerscheinentzug von einem Jahr.

Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigt auf WP-Anfrage, dass das Urteil im Berufungsverfahren vor wenigen Tagen abgemildert worden sei. So habe das Gericht entschieden, die Strafe auf 2500 Euro runterzusetzen und die Sperrfrist für die Rückgabe des Führerscheins auf drei Monate zu verkürzen.

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