Hochsauerlandkreis. Was für eine Pleite für das Bundesverkehrsministerium: Auch im HSK hätten 37 Fahrverbote nicht verhängt werden dürfen. Und nun?

Nach der Panne des Bundesverkehrsministeriums in Sachen „Bußgeldkatalog“ laufen beim Hochsauerlandkreis die Telefon heiß. Der HSK will nun die 4.349 noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Bußgeldverfahren unbürokratisch bearbeiten. Dafür, so der Kreis, sei eine kundenfreundliche und technisch machbare Lösung erarbeitet worden.

Keinen Einspruch einlegen

Die Betroffenen müssen keinen Einspruch einlegen. Wer das Bußgeld noch nicht bezahlt hat, soll auf den neuen Bescheid nach dem alten Recht warten und diesen dann begleichen. Wer bereits bezahlt hat, soll auf den neuen Bescheid warten. Die Differenz wird ohne Antrag erstattet. Das Mahnverfahren wurde bereits am Montag, 6. Juli, gestoppt. 37 Fahrverbote hätten nach dem alten und jetzt wieder geltenden Bußgeldkatalog nicht verhängt werden dürfen.

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Ministerium entscheidet

Wie mit diesen Verfahren umgegangen werden soll, wird das Bundesverkehrsministerium voraussichtlich am kommenden Freitag, 10. Juli, entscheiden. Die Mitarbeiter des Fachdienstes Verkehrsordnungswidrigkeiten bereiten eine mögliche Rückgabe der Führerscheine bereits vor. Der Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten bittet wegen der Vielzahl der Verfahren um etwas Geduld. Die Mitarbeiter erhalten derzeit viele Anrufe, deshalb ist die telefonische Erreichbarkeit zeitweise eingeschränkt.

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Hierfür bittet die Kreisverwaltung um Verständnis.

Verkehrsrechtsexperte und ADAC-Anwalt Oliver Brock aus Brilon hatte allen Betroffenen noch am Dienstag in der WP geraten „Erheben Sie gegen einen noch nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder per Fax mit Sendebericht Einspruch, um im Zweifelsfall keine Fristen zu versäumen.“ Dies scheint nun nicht mehr nötig zu sein.